ohne Ausnahme zu dem allgemeinen Besten mitwirken ').
Die Staatsgewalt sollte wie eine klare einfa<e Maschine
nach bestimmten Geseßen fortarbeiten , sie sollte den Volks-
boden berühren, die Bolkskraft erwe>en und für das Allge-
meine verwenden. Die einträglihen Vermögensrechte wurden
den Grundherren entzogen , die Leibeigenschaft aufgehoben,
die Zinsen und Frohnden gesetzlich bestimmt, das persönliche
und Cigenthumsre<t des Bauers o-schüßt. Die Regierung
beseitigte alle obrigkeitlihe Thätigkeit, welche bisher von den
Ständen, den Grundherren und den Städten geübt wurde.
Wie in Böhmen wurden in allen Provinzen die letzten Ueber-
bleibsel ständis<er Rechte zertrümmert, die Nebenregierung
der Stände vollends gebrohen und 1788 auch die Laudtage
sistixt. In den Städten hörte die alte zZunftgliederung auf,
alle Bürger sollten in gleiche Rechte und Pflichten eintreten.
Die Zoseyhinis“* Gesetzgebung schuf, wenn auch nur in
Einzelgejezen, eim neues Civil - und Strafre>“, eine neue
Staatswirthschaft, ein nur von der Staatsgewalt abhängiges
Unterrichtswejen. Die deutsche Sprache wurde die allgemeine
Geschäftssprache. Noch tiefer gingen die geistlichen Reformen.
Das Flacetum regium, das Toleranzedict, die Beschränkung
der bischöflihen Gewalt, die Aufhebung der Klöster, die
Pfarreintheilung und eine Reihe polizeilicher Berordnungen
haben stoßweise die alte Hierarchie untergraben und vernichtet.
Der IosephiniSmus hat die alte Ordnung aufgelöst und
neue Zustände begründet, in gleicher Weise wie die fran-
zösisc<e Nationalversammlung in der denkwürdigen Nacht vom
4. August 1789 und der aufgeklärte DespotiSmus in den
1) Joseph an Maria Theresia 1771« Arneth, 1. 353.
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