Volltext: Gutachten des Bauleiters der internat. Rheinregulierung k.k. Baurates F. Krapf über die Zulässigkeit der Ableitung der liechtenst. Binnengewässer auf öster. Gebiet

mich auf diesen Gegenstand wohl nicht weiter einzulassen; ich sage nur, wir würden bei 
Beurteilung der Sachlage jedenfalls den Niederwasserspiegel des Rheinregulierungsprojektes 
zum Ausgangspunkte nehmen und uns dabei nicht an die Festsezungen des Staatsvertrages, 
jondern an die auf Nutkrag beider BVauleitungen gefaßten Beschlüsse der Rheinregulierungs- 
kommission halken und nach diesen würde die Senkung des Miederwasserspiegels an der Mündung 
des projektierten Kanals nur ().90 m befragen. Weitergehende Hoffnungen, al? fie die Rhein- 
regulierungskommission hegt, brauchen wir uns nicht hinzugeben ; denn ein zu großer Opti- 
migimus wäre gerade im vorliegenden Falle, wo es sich um die Existenz einer Ortichaft 
handelt, alles eher als angebracht. Es yt zudem noch zu bedenken, daß die JU für die 
fortschreitende Vertiefung stromaufwärts noch lange ein Hindernis bilden wird, da ein ver- 
stärkte3 Nachfließen des JU-Geschiebes so lange zu erwarten steht, als die Gefällsvermehrung 
in diesem Ziusse als F122 der Vertiefung des Rheins andauert. 
Mit Rücksicht auf ve Rheinregulierung wäre also die Sohlencote an der Mündung 
des neuen Kanales unit 428.0 anzunehmen. Sohin lätzt uns die Aussicht auf die günstigen 
Folgen dex %%einregulierung das Projekt nicht annehmbarer ericheinen, da dann fast das- 
jelbe Gefälle für den Kanal sich ergäbe, das. der Projektant als den heutigen Verhältnissen 
entsprechend angenommen hat: Man würde also durch die Rheinregulierung für Bangs 
feine Vorteile o“ielen; tro ihr wäre diese Ortschaft künftighin schlimmer daran als je. 
Und dafür gibt der österreichische Staat nicht Millionen für ein Regulierungswerk aus, um 
schließlich nicht nur auf die Vorteile zu Gunsten eines fremden Landes zu verzichten, sondern 
die gegenwärtigen Verhältnisse verschlechtern zu lassen. 
Angeblid- Auf Seite 21 des Gutachtens wird darzulegen verjücht, daß Oesterreich insoferne ein 
Vorteile für Interen:: „1 der Ausführung des Kanales yat, a1s es bei einem allrä gen Rheineinbruche 
Oefterrei 1 den rotlen Mündunoen dy Seitengewässer -venfalls überschwemmt, oder arg geschädigt 
Me Et würde.“ Auch auf Seite 17 ijt darauf hingewieyen, daß bei den Lücken, wo Seitengewässer 
lücken in den Rhein münden, stets die ärgsten Gefahren drohen. 
Es ist nicht re&t begreiflich, wie jemand in dem Bestande jener Lücken und der Ge- 
leitdämme an den Mündungen der Seitengewässer eine größere Gefahr erbli>en kann, als 
fie in den anderen Stre>en des Rheins vorhanden y. Denn wie toll das rückstauende 
Wasser gejährlicher wir“en, als das fließende Wasser im eigentlichen Rheinbette? Wir haben 
in Vorarlberg js auch ähnliche Punkte 3. B. bei Koblach und Lustenau. Aber keinem 
Menschen wird es da einfallen, in dem Bestande des Geleitdammes der Frutz oder des 
Seelachendammes eine Gefahr zu erblicken. 3 as kommt eben davon, weil man diesen 
Dämmen keine geringere Sorgfalt als den anderen angedeihen ließ. Es ist mir bekannt, 
daß dies im der Schweiz nicht immer der Fall war. Z. B. bestand im Jahre 1890 am 
sogenannten Kirchendamm zwischen Krießern und Montlingen die größte Einbruchsgefahr, 
aber nur desShalb, weil der Damm zu nieder und nicht in der gleich sicheren Weise wie die 
äbrigen angelegt war. Es gibt also ein sehr einfaches Mittel, um den allfälligen an den 
Bachmündungen in Liechtenstein bestehenden Uebeln und Gefahren für die untern. Gegenden 
abzuhelfen. 
Mach welcher Seife man auch dem vorliegenden Projekte seine Beachkung schenkt, so ver- 
mag man für Oesterreich nichts als Machkeile und sogar schwere Machteile, aber keine Workeile 
zu erbliken. Es ist daher völlig gerechtfertigt, wenn Oesterreich, also in erster Linie die be-
	        

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