Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein und der gesamte Fürst Johann von und zu Liechtensteinsche Güterbesitz

E. Neubauten 
von Waldbahnen, Bremsbergen, Waldstraßen und 
Waldwegen I., II. und IN. Ordnung in sämtlichen 
fürstlichen Forstamtsbezirken in der Zeitperiode 
vom Jahre 1890 bis 1911. 
Erklärung. 
Waldwege I. Ordnung: Gepflasterte und geschotterte (mak- 
adamisierte) Wege. 
Waldwege II. Ordnung: Nur geschotterte und. Prügelwege. 
Waldwege II. Ordnung: Erdwege und Begehungssteige als Not- 
wege.
	        

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