E. Neubauten
von Waldbahnen, Bremsbergen, Waldstraßen und
Waldwegen I., II. und IN. Ordnung in sämtlichen
fürstlichen Forstamtsbezirken in der Zeitperiode
vom Jahre 1890 bis 1911.
Erklärung.
Waldwege I. Ordnung: Gepflasterte und geschotterte (mak-
adamisierte) Wege.
Waldwege II. Ordnung: Nur geschotterte und. Prügelwege.
Waldwege II. Ordnung: Erdwege und Begehungssteige als Not-
wege.