Anmerkungen zur vorstehenden Tabelle.
Der Jahreseinschlag für die in Steiermark gelegene Wald-
fläche ist beim Forstamtsbezirke Schottwien, jener für den in
Ungarn gelegenen, zum Forstamtsbezirke Ung.-Ostra gehörigen
Waldanteil bei diesem Forstamtsbezirk inbegriffen. Gut Fisch-
horn ist in landwirtschaftlicher Verwaltung. Der in Sachsen
gelegene Waldbesitz erscheint in der Fläche des Forstamts-
bezirkes Rumburg einbezogen. Die kleinen Flächen, welche bei
der forstwirtschaftlichen Administration verrechnet werden,
wurden hier einbezogen.
Unter den forstwirtschaftlichen Gebäuden sind nur die
eigentlichen Forst- und Hegerhäuser nach dem Stande zu Be-
ginn des Jahres 1913 eingestellt. Die Forstamtsgebäude, ferner
Voluptuarbauobjekte, Meierhöfe und andere Gebäude, in welchen
Forstbedienstete untergebracht sind, erscheinen hier nicht ein-
bezogen. Die sogenannten Doppelhegerhäuser wurden nur als
ein Gebäude gezählt.
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