Volltext: Das Fürstentum Liechtenstein und der gesamte Fürst Johann von und zu Liechtensteinsche Güterbesitz

Anmerkungen zur vorstehenden Tabelle. 
Der Jahreseinschlag für die in Steiermark gelegene Wald- 
fläche ist beim Forstamtsbezirke Schottwien, jener für den in 
Ungarn gelegenen, zum Forstamtsbezirke Ung.-Ostra gehörigen 
Waldanteil bei diesem Forstamtsbezirk inbegriffen. Gut Fisch- 
horn ist in landwirtschaftlicher Verwaltung. Der in Sachsen 
gelegene Waldbesitz erscheint in der Fläche des Forstamts- 
bezirkes Rumburg einbezogen. Die kleinen Flächen, welche bei 
der forstwirtschaftlichen Administration verrechnet werden, 
wurden hier einbezogen. 
Unter den forstwirtschaftlichen Gebäuden sind nur die 
eigentlichen Forst- und Hegerhäuser nach dem Stande zu Be- 
ginn des Jahres 1913 eingestellt. Die Forstamtsgebäude, ferner 
Voluptuarbauobjekte, Meierhöfe und andere Gebäude, in welchen 
Forstbedienstete untergebracht sind, erscheinen hier nicht ein- 
bezogen. Die sogenannten Doppelhegerhäuser wurden nur als 
ein Gebäude gezählt. 
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