Volltext: Denkschrift über den Uferschutz am Rhein und die neuesten Bestrebungen für eine durchgreifende Stromregulirung von Ragaz bis zur Mündung des Rheins in den Bodensee

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worden seien, ihnen für. dermalen die Leistung "einer Bei- 
hülfe erlassen, „hne de“ halb diese. Gemeinden ver 
Verbind: “"-.t für 5,0 Zufunft loszüsägem“ 
Nach. Feststellung des Rechtsvervältnisses der Wuhr- 
konfurrenz in Teziehung auf Grundbesig und hinterliegende 
Rheingemeinden wäbrend- dieser Periode können. wir; uns 
über das Geschichtliche des- Rheinwuhrwesens um so fürzer 
fassen je Einläßliheres darüber bereits in dergedruc>ten 
„Aktensaminlung über die Verhältnisse des Rbeins“ enthal- 
ten ist. >? 
Aushebenswerth erscheint vor Allem 5 daß / obäleich der 
Bundesvertrag vom:45; August 1815-den' Art: 23 der Me- 
diationsafte niht mehr enthielt, wornach"der Bundesge- 
walt ein Oberäufsichtsrec<t über die "Straßen und Flüsse 
vorbehalten war , die Tägsazung nicht destoweniger "am 
2. August 4817 die Rheinfrage in ihren Kompetenz'= und 
Pflichtfreis gezogen und eine Kommission zu Untersuchung 
der Rheinverhältnisse aufgestellt hat. Freilich war diesem 
Einschreiten eine mit Berheerungen begleitete Rheingröße 
vorang“2angen;- wie man sie kaum im Jahre 1762-erlebt 
hatte: Boi dem Hochwässer von 4817 wären äußer der Ba- 
sc<här-Ebene zwischen Sargans und“ Melspotzugsweise die 
«7 Aktensammlung über die Vexhältnisse des. Rheins im Kanton 
St.. Gallen. Ersßes * "x St: Gallen, 4" "*7.,:wo. die von Bau- 
inspektor Hartmann verfaßte „(Geschichtliche Skizze über das Rhein- 
wuhrwe sen seit 1817,“ Seite 5-61, nachgelesen werden kann. Die 
Anlegung und Herausgabe dieser Sammlung wurde auf den Antrag 
des damaligen Vorstands vom Baudepartement , Herrn Regierungs- 
rath Dr. Weder, der das Rheingeschäft, ohne daß er viel Dank 
erntete, "mit Energie an die Hand genommen hatte, vom Kleinen 
Rathe beschlossen. Jm Oktober 1853 ift bereits. das zweite Heit die- 
ser Sammlung erschienen.
	        

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