Volltext: Denkschrift über den Uferschutz am Rhein und die neuesten Bestrebungen für eine durchgreifende Stromregulirung von Ragaz bis zur Mündung des Rheins in den Bodensee

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„Art. 2. Falls eine Gemeinde sich weigerte , ferner die 
Arbeiten zu verrichten , zu "dene" sre bis änhin verpflichtet 
war, i8 die Berwaltung“kaminer"des Käntons begwältigt, 
dieselben auszuführen und sich die Unfösteit ersegen zu lassen; 
sollte dann jene Gemeinde wogen dem Ersäg der durch die 
Verwaltüungsfammer gemächten Auslagen; Schwierigkeiten 
verursachen) wird diese dem Direktorium einen Bericht 6x- 
stätten" damit es die nöthigen Maaßregeln nehmenden 
Gehorsam gegen die eingeführte Ordnung zu erzween.“ 
Im März 1801 ließ sich der Vollziehungsrath"dür< den 
Kriegsminister über das Uferbauwesen in“Helvetten Bericht 
erstatten und entnahm aus demselben die Mißbräuche, welche 
„der Mangel än Gesetzen und Verordnungen über die Ströine 
und Flüsse in diesem Theil der Stäatsverwaltung“ verur- 
sachen. : 3 der Vollziehungsrath den gefährlichen" Folgen, 
welche die Fortdauer eines solchen Zuytandes haben könne, 
vörbeugen wollte , 9" lud' derselbe den Ktiegsminister ein, 
„einstweilen und bis ein Geseißdärüber beschlossen häbe, “die 
Maßregeln, die er am zwe>mäßigsten finden werde „zu ex- 
greifen, üm -alle' Dem zu wehren / was den freien Läuf der 
Ströme und Flüsse hindern oder den Ufer-Liegenschaften 
schaden könnte,“ 
Schon im April 1799 hätte das Vollziehungsdirektorium 
zu Ausbesserung'der-Nheinwuhren in'den Linth-D ist rik- 
ten We "Nui 2or5eEnber4 29000 Thw. Fratüken“be- 
willigt, damit disfe“-Subsidien „eben 1* veichlich als schnell 
(avec autant de larvesse que de celerit2) verwendet 
werden“. Die „Rhein-Wuhrvögte“ nahmen hier] wie von 
Altem her nur, geleitet jebt' uud begleitet entweder. vom 
Distriktsstatthalter öder aber von einem Kommissär-Inspektor 
der Verwaltungsfammer (Bürger Heussi), die Rheinwuhr- 
augenscheine vor, überwachten die Bauten und berichteten 
an böhere Behörde.
	        

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