Volltext: Denkschrift über den Uferschutz am Rhein und die neuesten Bestrebungen für eine durchgreifende Stromregulirung von Ragaz bis zur Mündung des Rheins in den Bodensee

Gemeinde Haag ; versteht sich „ohne Consequenz“ und ohne 
daß daraus eine nächste Wuhrpflicht für die Berggemeinden 
erwachsen sollte --.definitiv vertheilt wie fcipt: 
auf Haag selbst . .  “ “heile, 
mii qleZ win 58 033 > 
„ Sennwald . 
29 Sgx 24001. 
-“ Frümsen , . - 
1770. sind: dann sowohl:die zwei Rheingemeinden Senn- 
wald und. Salez ais die Berggemeinden Sax und Frümsen 
obrigkeitlich angehalten worden ; den Re“ der Wuhrungen 
zu Haag,zum vollenden. . 41772 mußten die gleichen) Bergz= 
gemeinden das Unterhof-, das Fxumm- vnd das Sonntag- 
wuhr , welche sie, laut obrigkeitlichen Erlassen von 1769, 
nicht sorgfältig und hoc< genug angese3t hatten, in unklag- 
baren Stand erstellen. Diese bezügliche Regierungsweisung 
gründete sich zum Ueberfluß auf einen von der Gemeinde 
Haag vorg2ieg:2n Kompromißspruch -von. 4599,. „in wel- 
„Hem ;mit-fughven Worten ausgedruckt war, daß auf. fich 
„ergebenden: %22bfall die Gemeinden ihren Nachbaren) thä- 
„tige Hiije zu lösten schuldig sein sollen;“ 
Es darf. 4 =» m... + vergessen werden anzuführen, daß 
Gams der: an U'*berschwemmung leidenden Gemeinde Haag 
schon früher in »en Zzbren 1720, 1721, 4741,-4755 und 
später wiederholt mit Grabs, -- Haag und andern werden- 
bergischen und saxishen Gemeinden in Nothfällen-die Wuhr- 
last tragen ha:f. 
Gleichwie im-Rheinthal , so waren auch im Werdenber- 
gischen die Güter besigenden Auswärtigen von einer Wuhr- 
last nicht immer befreit. So lesen wir im Abschied der frauen- 
feldischen»Tagsagung vom Juli 4771 +. „daß-die Gemeinden 
Waxtau und Apmoos zu Beschügung des Landes in Ansehung
	        

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