der Waarenzug geleitet, und erst seit dem Jahre 1529, in
welchem *"-dardus Heinzenberger die nach ihm benannte
Tardisbrücke erbaute ; wieder.mehr und mehr, und endlich
ausschließ!ic<h nach Gyur vaboelenkft. wurd4 Nächdem aber
die Gemeinde Pfäfers 4602 dte von ihr und'Ragaz gemeinz
jam unnegehabtesund benußte „Aeußere'(Rhein-)Auw““aus-
schließlich an Ragaz überlassen hatte, hörte auch die nächste
Wuhrpflicht'd-v »msäferser länas dem Rheine auf.
-> Zwischen 9tagaz, Vilters / Mels und: Sargans bestund
von Altem-her-nicht' nur eine wechselseitige Wuhr-Konkutr-
renz *?< sondern ein gewisser oyganisch-r'Wuhrverband , der
sich: auch dann nicht "gänz “«auflöste.; "als 1673 die Wuhr-
stre>en vermessen ; vausgemarcht und vorläufig "auf "zehn
Jahre „seyl-“ o“ x *lafterweise sammt venyängrenzenden
Auenamter/diewier Gemeinden vertheilt würden“ Die Be-
nugung deri aum Nein gelegeäen "Ebene" Bu schee r':(Ba-
schär) war auf's Engste mit d»"'Thyeinwuhrpflicht'verbünden.
Dieye v-rrühmte“ Basc<här*Ebene bestand zuerst wohl fäst
ausschließlic<h' aus „VBännauen““ für den Uferschus ; so wie
aus „„Tribzund Trab“, worauf: die alten Namen „Paska-
sien-und Boval“ hindeuten. Tach und nach entstunden die
„Rüti=“ eubäu-) Auen“; die ;Hampfländer“-u. s. wz55 bis
1766 Baschär' Janz vom Tratt befreit 1, eingeschlagen“, d.h.
angepflanzt:und 4776,nac< zehnjähriger Probe den Gemein-
den-Rag23 und,Vilters, einer jeden'der»von ihr. unbarisirte
Aniheitwüberlassen; für Mels und Sargäns äber die frühere
*) Wie ftreng man damals auf Erfüllung der Wuhr-Könkurrenz-
pfliht"drang, beweist der Syndikatsspruch von 1279, kraft welchem
die fich weigernden „Berglüt zu Buß , Fontanix , Medris, Tannen-
fröid und“ Tils""ängehalten wurden, denen in Meils an der Seez
wuühren zu beifen.