Volltext: Denkschrift über den Uferschutz am Rhein und die neuesten Bestrebungen für eine durchgreifende Stromregulirung von Ragaz bis zur Mündung des Rheins in den Bodensee

Diese Verwaltung hätte die- Wahlen des“ausführenden Perso- 
nals eines Aktuars und Kassiers, zu treffen/und'zu bestätigen, 
und die nothwendigen finanzielien Mittel zusammen zu bringen. 
In ihrer Befugniß läge , mit den kontribuirenden Gemöin- 
den, Korporationen und Privaten in Abchurüngsverträge“ ein» 
zutreten , .Bautenlieferungen, und) Leistungen zu genehmigen 
und das Unternehmen „gegen-Außen und Innen zu vertreten, 
Alles in gewissen höhern Leziehungen unter Vorbehalt der Ge- 
nehmigung'der Kantonsregierung und.des Großen Rathes. 
Die Ausführung des direften Auslasses des Rheins44'den 
See. wäre ihrer Natur-nach , soweit der Kanton direkte sich 
damit befaßt , spezielle Sache“ des Baudepartements und'pes 
Kleinen Nathes.. 
Die bisherigen pflichtigen Gemeinden,/'resp. deren Verwal» 
tungen. und ihr Anhang „die - sogenannten Wuhrmeister 
u. f. w., deren mehr schädlicher als günstiger Einfluß auf 'die 
Korrektion bish er sosofterkännt worden ist; müssen nothwen- 
dig.in Fragen des Neubaus der Korrektionswerkelausgeschlöf? 
sen bleiben z dagegen. wäre. es sehr ersprießlich für'den' Uhter- 
halt der alten Ufer, der diesei'/Gemeinden "bleibt Und"ver 
neuen Korreftionswerke, die denselben allmälig zufallen /' wenn 
diese. Wuhrgemeinden besser organisirt würden. Darunter ver- 
stehe.“ namentlich die- Verschmelzung verschiedener Rhoden 
einer Gemeinde-in eine einzige Wuhrforpoöration, die Auflösung 
von-Wuhrgesellschaften verschiedener Gemeinden und die: gänz- 
liche Entfernung-aller Privatrechte und Beschwerden“än. dei 
Dämmen und. Wuhren und-dem inzwischen liegenden'Boden. 
In denüserhaltenen Mandate :liegtzauch der Aufträgyein 
Gutachten übersdie Verwendung der'von der Eidgenosseüschäft 
verheißenen 50,000 Franken abzugeben.
	        

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