Volltext: Denkschrift über den Uferschutz am Rhein und die neuesten Bestrebungen für eine durchgreifende Stromregulirung von Ragaz bis zur Mündung des Rheins in den Bodensee

Znhaltsübersicht 
Seite. 
Vorwort 
Einleitung ". - 
1. “Des Rheins Ursprüng ünv Läuf "Die Feogtnoftischen Verhältnisse des 
„ Stromwiegenländs: Der Rheinlauf in bir Vorzeit in -2. dr 
17 Die ersten Anfievelüngen im St Gallischen Rheingelände... Die Rhein- 
überschwemmungen 450 ver Schuß gegen dieselben in dem alten Wühr- 
und Deichsystem vor 1798-0727 „„- 
u. Die ersqugpfit ver rheinanwohneiven Weiieiäben hör "1798. Das 
Gin (OtEIFEN vet andesobrigkeit; ihre Hoheits- und.V ginge 
im Rheinwuhrwefen. „Die Wehr - und Wuhrkonkurrenz der-seit-.und 
rückwärtsliegenden Rheingemeinden. Znanspruchnahme des ädjazenten 
Bründbesiges für den. Uferschüß.. Beauffichtigung der Uferschußbauten 
dürc< die Konkurrenzgemeinden“. „2... 49 
Das Rheinwuhrwesen in der helvetischen Periode von 1798 bis 1803. 
Das Dekret über den Uferschuß vom. 17. Dezember 1799. Die Wuhr- 
antersübungen aus der Zenfrattäste: Das Rheinthal Pein 
nöchte Helvetien. oder der Kanton Säntis. den Uferschuß am Rheiy 
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DIRE UETEEENSEEM iOS 4803 bis 4814: 
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Tagsavung für ven Nfersmußiam Rhein. Erste gung d eiue 
münde.-.Korrektion. „. 5% Epe ium Oesterreich. 
zenaue Rheinkarte von Blatten b 5 Altenrhein IS 7 
“ Die Periode ves Rheinwührwesens von 1831 bis 1848, St. Gallisches 
Rheinwuhr -"Jnspektöraät. “Desterreichisches Wässerbau'*Normate. 7 Die 
St, Gallischen Rheinwuhr - Inspektoren L, Negrelli und F, W. Hart- 
mann. BLithographirung ver"Rheinwuhr-Kärten für vas St. Gallische 
und österreichische Flußgebiet399 Gemeinsame" Wuhräugenscheine: ' Die 
Wuhrverträge mit Liechtenstein und Graubünden. Die steinernen Wuhr- 
marc<hen. Die Rheingefällsverhältnisse. Der Vertrags-Entwurf mit 
Oesterreich für Ausführung des Duile'schen Projekts am 8, Juni 14840 
beseitigt. Ziußgesebgebung, Wuhrverordnung von 1837. Der Kon- 
furrenz-Artikel 21. Geset über vie Korrektion der Binnengewässer. Die 
Rheinwuhr - Ausgaben. Pestalozzi'scher Exrpertenberiht. Staatsver- 
trag mit Liechtenstein . . E er RE 
VI111, Das Rheinwuhrwesen in ver Periode von 1848 bis Ende 1853. Die Bun- 
desv erfassung von 1848. Der Art. 21 derselben. Uebergang aller Zölle an
	        

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