Einleitung und Uebersicht.
In den Tagen vom 27. September bis 5. October 1868 haben
die , in Folge einer Reihe von Wolkenbrüchen in dem größern Theile
der südöstlichen Hochalpen der Schweiz, von den Bergen in die Thäler
itürzenden Wasserfluthen Verheerungen angerichtet , wie sie in diesem
Jahrhundert nur ein einziges Mal erlebt worden sind. In den Kan-
tonen Uri, St. Gallen, Graubünden, Wallis, Tessin sind die Gebirgs8-
wasser zu Strömen angewachsen und haben, nicht genügend durch Thal-
sperren und Wälder aufgehalten, solche Geschiebmassen , Steinlawinen
und Felsen mit sich geführt, daß Berggelände herabgerissen , Thäler
überschwemmt und verschlammt, ganze Dörfer zerstört oder verschüttet
und viele ihrer Bewohner unter ihnen begraben worden sind.
Sobald die Nachricht von diesem furchtbaren Naturereigniß sich
bestätigte , berief der Bundesrath aaf Antrag des Departements des
Innern vom 7. October 1868 am 8. desselben Monats eine Conferenz
von Abgeordneten sämmtlicher Kantone auf den 12. October nach Bern
zur Berathung über die Organisation der kantonalen Huülfsthätigkeit
zu Gunsten der von jenem Unglü& Betroffenen.
In Ausführung der Beschlüsse dieser Conferenz erließ der Bundes-
rath am 14. October :
1. Einen Aufruf an das schweizerische Volk, jo wie an
die Schweizer im Auslande, in welcher er die nationale Hilfsthätigkeit
anxief ; auch lud er sämmtliche Kantonsregierungen zur Organisation
der Liebesthätigkeit auf ihrem Gebiete ein und erklärte sich bereit, die
Liebe8gaben in Empfang zu nehmen.
- . Er ernannte ein Centralhilf8comite, welches die Liebes-
gaben, so weit sie in Naturalien bestehen, zu sammeln und an die Be-