Volltext: Die Berichte der Expertencommissionen über die Ursachen und den Betrag des durch die Überschwemmungen im Jahr 1868 in den Cantonen Uri, St. Gallen, Graubünden, Tessin und Wallis angerichteten Schadens

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„vt 
1368 
Bericht 
des 
eidgenössischen Kommission zur Schaßung des in Folge der Wasser- 
verheerungen eingetretenen Schadens. 
IIl, Sektion (Kanton Graubünden), Abtheilung h. 
Der Abtheilnng b, welche der h. Bundesrath zur Schaßung des 
Wasserschadens im Kanton Graubünden auf den 6. November einberufen 
hat, sind von der Sektion, welche bi8her allein in diesem Kanton an 
der Aufnahme des Schadens gearbeitet hat, folgende Kreise und Ge- 
meinden zur Bearbeitung überlassen worden : 
[l. Kreis Misoceo mit der Gemeinde Misocco ; 
I. Kre 5 * zlanca mit den Gemeinden Santa domenica, Cauco, 
Augia, Roya ; 
III. Kreis Rheinwald mit den Gemeinden Sufers, Splügen, 
Medels8, Nufenen, Hinterrhein ; 
[7. Kreis Schams mit den Gemeinden Donath, Mathon, Pazzen- 
Fardun, Kasti, Pignieu, Zillis, Andeer; 
V. Kreis Avers mit der Gemeinde Avers ; 
VI. Kreis Lugneßz mit den Gemeinden Pitasch, Peiden, Villa, 
Furth, St. Martin, Vals, Oberkastels. 
In der Fvo.4e sind vom Hülfskomite in Chur nachträglich ange- 
meldet wordeh die Gemeinden Vrin im Lugnez und Mastril8 bei Unter-
	        

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