Volltext: Die Berichte der Expertencommissionen über die Ursachen und den Betrag des durch die Überschwemmungen im Jahr 1868 in den Cantonen Uri, St. Gallen, Graubünden, Tessin und Wallis angerichteten Schadens

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Häuser, sowie die Kirhe. Die übrigen Häuser haben die übliche Kon- 
struftion vom Oberland (Holz). 
Mit Rücksicht auf die Konstruktion der Wohnungen, gute und ge- 
ringere ineinandergerechnet, ericheint e8 wahrscheinlich, daß die Wohnung 
mit Einschluß des nothwendigen Abganges beim Abbruch zu ca. Fr. 2000 
verseßt werden kann. Hiebei ist die Kirche nicht inbegriffen. Die Ge- 
sammtkosten der Translokation würden alis ca. Fr. 40-- 50,000 be- 
tragen. Die Kommission faßt dabei namentlich die gesunde und sonnige 
Lage des linken Rheinufers ins Auge und würde derselben unbedingt 
vor andern Baustellen den Vorzug einräumen. 
Die nähern Erhebungen werden indeß über diese spezielle Frage 
zu den geeigneten Maßnahmen führen. 
Indem wir, hochgeachteter Herr Bundesrath, hiemit unsern ge- 
drängten Bericht schließen, ist die Kommission immerhin in der Lage, 
Ihnen, soweit Sie etwa im Falle sein sollten, weitere Aufschlüsse zu 
wünschen, solche zu ertheilen. 
Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung ausgezeichneter Hochach- 
tung. 
Winterthur / Neukir<, den 27. November 1868. 
Namens8 der Kommission , 
Der Präsident : 
KH. Fenner. 
Der Sekretär : 
Ch. Burkhardt.
	        

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