Volltext: Die Berichte der Expertencommissionen über die Ursachen und den Betrag des durch die Überschwemmungen im Jahr 1868 in den Cantonen Uri, St. Gallen, Graubünden, Tessin und Wallis angerichteten Schadens

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oft bei Millionen versteuert. Eine solche reiche Korporation soll natürlich 
bei der Theilung der Liebe8gaben nicht participiren. Aber es sind ge- 
rade die armen Leute, welche einzig und allein darauf angewiesen sind, 
aus dem Boden , welcher ihnen als Bürger- oder Genossentheil ange- 
wiesen ist , ihre Familie zu erhalten. Ist aber nun das Genossengut 
zerstört, so hat das Mittel keinen Erfolg mehr. 
Nach der Vorschrift der Tabellen soll der Schaden an Grund und 
Boden jeweilen dem betreffenden Eigenthümer gutgeschrieben werden. 
Wir möchten nun vorschlagen , daß überall da, wo die Genossen- 
güter in größerem Maße Schaden gelitten haben, eine Summe ausge- 
seht werde mit der Bestimmung, daß daraus die bedürftigsten Nugungs- 
inhaber entschädigt werden. =- Die Prüfung dieser Verhältnisse würden 
wir den Lokalkomite's8 zuweisen und diese zur Antragstellung einladen. 
E38 gibt im Rheinthal Gemeinden, welche dem Nußungsberechtigten 
so viel Land geben , daß er bei einiger Thätigkeit leicht sich und eine 
Familie durchbringen kann. Am einen Orte wechselt der Besitz in be- 
stimmten Zeiträumen, an andern Orten sind die Gemeindetheile lebens- 
länglich vergeben. 
4. Möchten wir hier konstatiren , daß sämmtliche Tazxationen, 
welche durchaus auf unsern persönlichen Wahrnehmungen basiren , nur 
den von uns im Zeitpunkte des Augenscheine8 nach unserer Anschauung 
verursachten Schaden umfassen. Ginzig mit Rücksicht auf die Ansäße 
des Schadens an Brücken, Straßen, Wuhren und Dämmen , bemerken 
wir, daß eine einläßliche Prüfung nicht möglich war. = 
Wir legen den speziellen Tabellen der Gemeinden -- es sind 
im Ganzen 20 politische Gemeinden = eine Hauptzusammenstellung 
bei , nach welcher die Gesammtsumme des Schadens im Rheinthale 
Fr. 2,438,165 beträgt. 
Die kurz zugemessene Zeit hat uns nicht gestattet Ihnen einläßlicher 
über unsere Thätigkeit Rechenschaft zu geben. 
Wir sind indessen mit Vergnügen bereit , Ihnen jedwede weitere 
Mittheilung zu machen, soweit unsere Beobachtungen reichen. 
Wir benußen diesen Anlaß , Sie Herr Bundesrath ! unserer voll- 
fommenen Hochachtung zu versichern. 
Olten, den 5. Dezember 1868. 
Die Mitglieder der Schäßungsfommission : 
W. Fraisse. Ingenieur. 
IJ. R. Vogel, Nationalrath. 
Franz Bek-Leu, Landwirth und Gutsbesiter.
	        

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