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der
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Bericht
II. Section, Kanton St. Gallen, der eidgenössischen Shäßungs-
commission, betreffend Wasserschaden vom September und Dctober
1868, an das hohe eidgenössische Departement des Innern.
= Hochgeachteter Herr BundeSrath !
Gemäß der Instruction des hohen Bunde3srathes vom 21. October
1868 ist es unsere Aufgabe , nach Vollendung der Schätzung des in
Folge der Wasserverheerungen eingetretenen Schadens , bezüglich jeder
betroffenen Gemeinde gesondert Bericht zu erstatten.
Erlauben Sie uns vor dem Eingehen in den Detailbericht einige
einleitende und ailgemeine Bemerkungen.
Nachdem unsere Section durch Beiziehung d-8 Heinrich Hertlin
von Andelfingen als Secretär, vervollständigt, am 25. October auf die
Sinladung des Präsidiums in Ragat angelangt war , wurde am 26.
Vormittags die Besichtigung der Rheinufer und des Gebietes von Ragaß
bis Tardi8brücke vorgenommen ; am Nachmittag folgte die Begehung der
Siraße bis Bad Pfäfers.
Am Abend dieses -Tages traf die Commission in Ragaz den Hru.
Ober-Jugenieur Hartmann. Wir erkundigten uns nach der Aus8dehnung
und dem Umfange des Schadens , sowie nach dem Stande der Vor-
arbeiten.
Herr Hartmann war der Ansicht, die Commission werde das aus-
giebigste Material , sowie weiter nöthige Aufschlüsse von Herrn Oberst
Bernold in Wallenstatt erheben können, welcher als Präsident der Com-
mission zur Bestimmung des Perimeters im Rheingebiete sowol mit den
Verhältnissen vertraut, al8 auch im Besiß der Acten und Pläne sei.