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großen Schaden der spätern Eigenthümer bisher geschehen ist, sondern
auf dem beidseitig außerhalb den Corveetivns8linien fallenden Theil des
Flußbettes, so lange die Correction nicht vollständig sicher und zusam-
menhängend durchgeführt ist, sollten nur Weiden- und Erlengehölze auf-
kommen, die allfälligen Ueberfluthungen großen Widerstand leisten, wei-
tere höhere Ablagerungen von Schlawmschichten veranlassen und dadurch
das fruchtbare hinterliegende Gelände immer mehr schüßen.
Auch ist es bei allen solchen Flußcorrecetionen gut, nicht mehr Ar-
beiten auf einmal vorzunehmen, als man in der kurzen , günstigen
Jahreszeit für solche Wasserbauten ganz sicher zu stellen im Stande ist;
es läßt sich hier nur selten und nur mit erhöhtem Kostenaufwand ein
Mehreres erzwingen.
Die einzelnen Seetionen einer längerer Flußcorrection sollten in
möglicht regelmäßiger Weiße jede für sich selbstständig durchgeführt
werden, von guten Anlehnungspunkten , die nicht umgangen werden
können, ausgehend ; je die oberhalb liegende Strecke einer solchen Sec-
tion sollte gänzlich gegen die höchsten Wasser sicher gestellt werden, ehe
weiter unten solche Arbeiten vorgenommen werden, die bei Ausbrüchen
oberhalb naturgemäß zerstört werden müssen. Das Sprichwort „Eile
mit Weile“ ist für Flußbauten sehr zu beachten.
Selbstverständlich ist es angemessen, überall dort im Ho<gebirge,
wo geschiebreiche Wildbäche entspringen , Verbauungen mit Thalsperren,
Flechtzaunen , Geschiebfängen u. s. w. möglichst zu begünstigen und
gute Forstordnung einzuführen, indem je weniger Geschiebe dem Thal-
flusse überliefert werden , um so sicherer und mit weniger Kosten dieser
corrigirt werden kann. Für einmal nicht veranlaßt, ins Detail einzu-
treten, verweise ich auf das reiche Material in den gedruckten Berichten
über die eidgenössische Untersuchung der schweizerischen Wildbäche von
1858---1863 durch die Herren Prof. Culmann, Escher von der Linth
und Landolt , sowie auf andere Über Runsenverbauungen erschienene
gedruckte Abhandlungen.
F3 möchte von großem Nuten sein , wenn aus den eingegangenen
Hülfsgeldern in jeder größern Thalschaft einige gut angelegte Worke
sowohl an Runsen als Flußcorrectionsstre>en beispiel8weise und zur
Nachahmung für die betreffende Thalschaft unter eidgenössischer Aufsicht
ausgeführt würden. = Im Canton Tessin haben die Gemeinden mit
den frühern Hülfsgeldern, welche von den Zerstörungen von 1834 her-
rührten , meist unztve>mäßige , isolirte , oder so unregelmäßige Arbeiten
gemacht, daß sie den Keim der Zerstörung in ihrem Entstehen an sich