Volltext: Die Berichte der Expertencommissionen über die Ursachen und den Betrag des durch die Überschwemmungen im Jahr 1868 in den Cantonen Uri, St. Gallen, Graubünden, Tessin und Wallis angerichteten Schadens

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Technischer Bericht 
über 
die im Gebiete der ersten Section vorkommenden größern 
FHußbauten. 
Der Unterzeichnete, gewesenes technisches Mitglied der ersten Sec- 
tion für Schäzung des Wasserschadens, findet sich, nachdem der Bericht 
der technischen Commission über die Wasserverheerungen im Canton Uri 
erschienen ist , verpflichtet , seine gewonnenen Anschauungen über die 
Reußcorrection, sowie über die Flußbauten im Canton Tessin nachträg- 
lich noch beizubringen. 
Reußcorrection im Cauton Uri. 
Die Wasserstände der Reuß vom Jahr 1860 und 1868 sind wohl 
die höchsten seit der vollendeten Reußcorrection. Diesem Umstande und 
nicht der Seefüllung durch das neue Reußnadelwehr in Luzern , welche 
sich nur auf mittlere und höhere Seestande beziehen kann, ist die Zer- 
störung der Reußau8mündung zuzuschreiben. Solche Ausmündungs- 
bauten , wenn sie nicht auf kleinsten Seestand basirt sind, können nur 
durch ein normal in die Sohle gelegtes, solides Schwellwuhr sicher ge- 
stellt werden , sonst ist eine Vertiefung der Sohle und Einsturz der 
ihres Fundaments entblößten Steinwuhre unvermeidlich. 
Das Profil der Reußcorrection von der Attinghauser-Brücke abwärts 
läßt in Gefäll und Querschnitt, als vorzügliches Normalprofil , nichts 
zu wünschen übrig und hat sich bis eine Strecke unterhalb der Seedorfer- 
Brücke ausgezeichnet gut erhalten. Dennoch ist diese erhaltene Correc-
	        

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