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2) Die Wuhrungen sollten, wo es die Terrainverhältnisse gestatten,
hauptsächlich in Uferversicherungen , d. h. Parallelwerken bestehen,
deren Krone über den höchsten Wasserstand erhoben , deren Bö-
sungen mindestens drei- bis vierfüßig und rauh gepflastert sind
und deren Fuß in entsprechender Weise und tief genug versichert
werden muß. (ES ist zu bemerken, daß solc<e Bauanlagen wohl-
feiler werden dürften, als die biSherigen Werke, welche zu Folge
ihrer steilen Böschungen fast ganz als Steinwuhrungen erbaut
werden mußten.
3) Das Querprofil des Flusses ist entsprechend seiner Seitenzuflüsse,
der stattfindenden Geschiebbewegung und der Konstruktionswerse
der Uferversicherungen zu wählen. Ein zu enges Profil ist zu
vermeiden.
Diese Andeutungen dürften vielleicht einen Anlaß bieten, die Frage
zwemäßiger Uferschuzbauten einer weitern Untersuchung zu unterstellen.
TIL. Der Rhein im Domleschg.
Der Schaden an Uferschußbauten in Domlejchg von Rothenbrun-
nen bis Thusis beträgt ca. Fr. 130,000, woran der Staat ungefähr
mit der Hälfte participirt, Der Rhein ist hier bekanntlich nach. den
Projekten des Hru. Oberst La-Nieca korrigirt, und Mind die daherigen
gewonnenen Resultate in mancher Richtung bewunderung8würdig. Cin
Beweis dafür, wie durch Erfahrung und Ausdauer dieses Mannes eine
verwüstete Grienfläche von 1,5 Stunden Länge der lohnenden Kultur
wieder gewonnen worden ist. Und doch konnte der Schaden an Wuh-
rungen zu der obgenannten Ziffer ansteigen ! Hieran trägt hauptsächlich
Schuld: Die Einwirkung der Nolla bei Thusis und deren große Ge-
schieb8bewegung, welche das Bett des Rheins in kurzer Zeit fo stark
erhöhte, daß eine Ueberfluthung und sodann ein Bruch der Dämme bei
Thusis und Sils erfolgte. Cine Verbauung diese3 Wildbaches ist daher
von vornherein durch diesen Vorgang angezeigt und müßte eine genaue
Lokaluntersuchung feststellen, wie dieß zu geschehen hat.
Indessen darf man auch hier einen Theil der stattgehabten Be-
schädigungen auf Rechnung der Konstruktion der bestehenden Stein-
wuhrungen jeßen, deren Böschungen vielerorts nicht einmal einfüßig
sind. Auch hier wie im Bündner Oberland traten die gleichen dort
erwähnten Erscheinungen zu Tag und ist daher anzunehmen, daß wenn
die Wuhrungen mit möglichst flachen und gepflästerten Böschungen und
gehörig geschüktem Fuß ausgeführt gewesen wären, die gedachten Be-
Ichädigungen kaum in so umfassender Weise hätten eintreten können.