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flache Uferrasenböshungen, deren Fuß theils ganz unbeschüßt, theils mit
größern Geröllsteinen bede>t war, vollständig unversehrt aus dem mäch-
tigen Angriff der Gewässer hervorgegangen sind. Die Natur zeigt also
auch hier" wieder die Art und Weise der Wirkung ihrer Kräfte und zu-
gleich die Mittel denselben , wo es nöthig wird , wirksam entgegen zu
treten. Während nämlich die einfüßigen starken Steinböschun-
gen feinem ernsten und erheblichen Angriff des Wassers zu widerstehen
vermochten und im der einen oder andern Weise zum Sturz gebracht
wurden, widerstand schon die drei- bis vierfüßige Böschung,
wenn sie beziehungs8weise ihre Erde durch einen Pflan-
zenwuchs gede>t und der Fuß nur einigermaßen ge-
s<übt war.
Diese der Wirklichkeit entnommene Thatsache stimmt natürlich voll-
kommen mit dem längst bekannten Erfahrung*jaß und der demselben
abgeleiteten Theorie der flachen Uferde>ungs8bauten überein.
Das Wasser findet bei wenig steilen Böschungen nur geringe An-
griffspunkte und beim Steigen eine entsprechende seitliche Profilerweite-
rung und fommt daher nicht in die Lage Hindernisse, welche sich seiner
Richtung und seinem nothwendigen Quer- und Durchflußprofil gewalt-
fam entgegenstellen, zu beseitigen.
Die Flache Uferböschung wird dahervin den
meist*?n “'ten unver'*hrt aus einem Hoc<hwaiier
hero äaren: wenn MEFuß derselben'gegen in-
tersy .yglungund dieFlächegegenAbspühlung hin-
länglichgesichert ist.
E38 fann feineSwegs Aufgabe dieses Berichts sein , einläßlich auf
diese Art der Uferversicherungen einzutreten , da sie allerorts bekannt
genug sind.
Indessen kann in den gemachten Wahrnehmungen doch für die
künftigen Wuhrungen des Vorder-Rhein eine Anregung für die Anwen-
dung der flachen Böschungen liegen , welche wahrscheinlich in vielen
Fällen auch für andere schweizerische Flüsse von starkem und mäßigem
Gefäll von Grfolg sein dürfte.
Das Gesagte läßt sich in folgende Punkte zusammenfassen :
'1 Die Wuhrlinien sind nach einem grundsäklichen und einheitlichen
die ganze bedrohte Flußlänge einschließenden Korrektionsplan fest-
zustellen und die Werke in bestimmter Reihenfolge auszuführen,
wobei natürlich die Wiederverlandung der verwüsteten Grundstücke
gebührende Berücksichtigung finden muß.