Volltext: Die Berichte der Expertencommissionen über die Ursachen und den Betrag des durch die Überschwemmungen im Jahr 1868 in den Cantonen Uri, St. Gallen, Graubünden, Tessin und Wallis angerichteten Schadens

Nachtrag. 
Schaden von Balzers. 
Nachdem in Folae der Entschließung des Bundesrathes, die lichten- 
steinisc<e Gemeinde Balzers an den Liebe8gaben participiren zu lassen, 
von Seiten dieser Gemeinde am 24. Januar d. J. der Wunsch aus- 
gesprochen worden war , die Schäzung des dortigen Schadens auf 
Grundlage der eidgenössischen Instruktion, unter Zuziehung eines schwei- 
zerischen Experten , vorzunehmen, hatte das Centralhilfskomite Herrn 
Oberst Fenner eingeladen , sich dieser Aufgabe zu unterziehen. Der 
genannte Experte traf bereit8 am 28. Januar in Balzers ein , ging 
sofort im Begleit mehrerer Mitglieder der Ort8behörde an die Arbeit 
und nahm Einsicht von dem dortigen Wasserschaden , an der Hand 
des schon provisorisch ausgefertigten Schäkungsverzeichnisses und eines 
Kadasterplanes. 
Tie Gesammtfläcße des überschwemmt-n Ooden3 beträgt mehr als 
260 Jucharten, wovon indessen nur circa = 9,000 Klafter, Wienermaß, 
gleich circa 200 Schweizerjucharten in die Schäßzung aufgenommen find. 
Boden, der */2--*/4' tief mit sogenanntem Lett bedec>t ist, wurde nicht 
berücksichtigt, dagegen derjenige Boden, der annähernd 1 Fuß und mehr 
bede>t war, wurde geschäßt. (E8 sind bedeutende Theile des über- 
s<hwemmten Gebietes 3 und 4' tief mit Kies und Sand bedeckt, ja 
man wird der Wahrheit sehr nahe kommen, wenn die Gesammtfläche 
zu 2/3 über 4, zu */3 über 2 und zu */3 über 3" Tiefe mit Kies 
und Sand bede>t , angegeben wird. Ein kleiner Theil von dieser 
Fläche ist ganz fortgeschwemmt.
	        

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