Volltext: Die Berichte der Expertencommissionen über die Ursachen und den Betrag des durch die Überschwemmungen im Jahr 1868 in den Cantonen Uri, St. Gallen, Graubünden, Tessin und Wallis angerichteten Schadens

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Die Steuerkataster bekümmern sich weder um die Schuldverbind- 
lichfeiten der Gemeinden noc< der Privaten. 
Wird dazu in Erinnerung genommen, daß die Güterpreise in dem 
Steuerrodel über alle Erwartung hoch angeschlagen sind , daß in den 
Dörfern Fr. 3500 -- 5000 per eine Juchart gut gelegenes Gartenge- 
lände, um dieselben herum Zr. 1500--2500 und selbst auf entlegenen 
Parthieen Fr. 1000 - 1509 per eine Juchart angeseßt. sind (und bei 
der absolut übertriebenen 2'"stükluna 2:8 auf 100 Quadratfuß herunter 
auch als Kaufpreise gelten können) jo kann von einer Vermehrung des 
Wohlstandes beim Mangel jeglichen Reinertrages die Rede nicht sein. 
Hieraus folgt, daß unserer Ansicht nach die Steuerbuchansätze, im 
Großen und Ganzen genommen andern Kantonen gegenüber eine zu 
günstige Ansicht vom Wohlstande des Landes veranlassen könnten und 
daß es deßhalb nothwendig ist , einige Korrektive in der Weise anzu- 
bringen , daß bei Zutheilung von Hülfsgeldern nicht direkte nach den 
vorhandenen Zahlen , sondern nach etwas reduzirten verfahren wird. 
Ohnehin blühen im Wallis weder Gewerbe noch andere Verdienstzweige, 
selbst die Produkte der Alpen- und Landwirthschaft sind nicht so gesucht, 
wie in den meisten andern Alpenkantonen (Vieh und Käse wird wenig 
ausgeführt). 
4. Hülfeleistung. 
Wir haben gezeigt , daß der infolge der Wasserverheerungen und 
des Brande3 in Obergesteln dem Kanton zugefügte Schaden den Betrag 
von Fr. 1,689,921 erreicht. Dabei ist der Staat an den ihm direkt 
zur Besorgung angewiesenen Straßen und Brücken mit Fr. 73,150 be- 
theiligt und verbleiben an Beschädigungen von Gemeinden und Privaten 
noc<h Fr. 1,616,771. 
Bedenken wir, daß die Unterstüzung des Staates bei dem Umstande, 
daß er 4 Millionen Franfen Schulden besitzt , und selbst um die ge- 
nannte bedeutende Summe außerordentliche Au8gaben zu machen gezwungen 
wird, daß auf den meisten der stark beschädigten Gemeinden infolge der 
RhonekorrektionSarbeiten bedeutende Schulden lasten , und viele soviel 
wie unfähig sind, neue starke Anstrengungen zur Sicherung ihres Grund 
und Bodens zu machen, daß der furchtbare Brand von Obergesteln wirk- 
same und ausgiebige Hülfe fordert , so müssen wir bitten , die Hülfs- 
bedürftigkeit von Wallis bei Ausmessung der Subsidien ja nicht zu ge- 
ring zu taxiren. 
Die von den geschädigten Gemeinden eingereichten Schaßungen 
über zerstörte oder beschädigte Güter , Früchte u. |. w. wurden von uns 
hie und da bedeutender Reduktion unterworfen. Namentlich konnten 
wir uns mit den wiederholt gemachten hohen Ansätzen für Zerstörung
	        

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