2', Den Vorgesetzten gebühren während des Dienstes
militärische Ehrenbezeugungen.
& Te Hauptübungen werden durch den Hauptmann,
die Spezialübungen durch die Obmänner angeordnet.
4. Die Mannschaft empfängt die Befehle des Haupt-
mannes in der Regel durch die Obmänner, in besonderen
Fällen erteilt auch der Hauptmann direkte Befehle an die
Mannschaft mit Umgehung der Mittelchargen.
5. Die Arbeiten auf einer Brandstätte, werden im Ein-
vernehmen mit dem Hauptmann ausgeführt.
“ Zur Reglung des Verhaltens im Dienste gelten
besonders detaillierte Vorschriften, welche von der Vereins-
leitung feitgesebt werden.
7 I » Befehle werden eutweder mündlich oder durch
Signale erteilt, welch letztere sich jeder Feuerwehrmann gut
zu merken hat. Ohne Befehle hat kein Feuerwehrmann von
sich aus etwas zu unternehmen. Alle Arbeiten sind mit Be-
sonnenheit, rasch, aber ohne Ueberstürmung in möglichster Stille
auszuführen. Jeder Feuerwehrmann soll sich ebensowenig
voreiner vermeintlichen Gefahr zurückziehen, als sich unnüßer
Weise einer wirklichen Gefahr ausjeten.
c. Mutwillige unbesonnene Beschädigungen von Eigen-
tum sind sowohl bei Uebungen als im Ernstfalle zu vermeiden.
0. Kein Feuerwehrmann darf seinen Posten, insofern
er nicht unhaltbar wird, verlassen, bevor die ihm aufgetragene
Arbeit v-.endet ist. Jeder, der eine Gefahr bemerkt, die einem
Posten droht, soll denselben warnen und zu dessen Rettung
nach Kräften beitragen. Ohne Auftrag oder Entschuldigung
darf kein Mann von seiner Abteilung weg, bevor sie nicht
entlassen ist.
10. Der Wachtdienst muß besonders streng eingehalten
werden.