Volltext: Festrede gehalten in der Pfarrkirche zu Eschen bei Anlass der zweihundertjährigen Gedenk-Feier des Anschlusses der Herrschaft Schellenberg an das durchlauchtigste Fürstenhaus Liechtenstein

Die Einwohnerzahl -der ganzen Gemeinde beträgt 921 
Seelen und ihr Flächeninhalt 2,829.302 Quadratklafter. 
Bendern. 
Da wo am Rhein die Nendler Straße mit der Sc<haan- 
Benderer Riedstraße sich vereinigt, erhebt sich malerisch auf 
einem mit Reben und Obstgärten bekränzten Hügel die zur 
Gemeinde Gamprin gehörige Ortschaft Bendern. Sie zählt 
nur wenige Häuser, die von unten kaum gesehen werden, desto 
besser aber die Kirche und der Pfarrhof. Den letzteren könnte 
man aus der Entfernung auch für einen Edelsitz halten. Ehe- 
mals soll Bendern auch größer und ein schönes Dorf ge- 
wesen sein, wurde aber im Schwabenkriege von den Eidge- 
nossen verbrannt, weil hier die schwäbischen Kriegsvölker, den 
Schweizern zum Hohn, ein Kalb mit Namen „Amman Ruodi“ 
getauft haben. *) 
*) Bendern leitet seinen Namen von dem dortigen alten sehr festen 
Thurm Bendur oder Bendir ab, welcher ursprünglich nicht als Kirch- 
thurin, sondern wahrscheinlich als Wartthurm oder zum Schuße für die 
umliegenden Ortschaften aufgeführt war. Lange Zeit war auf ihm eine 
Lärmkanone aufgepflanzt. Die Kirche, vom Grafen Humfried von Chur- 
rhätien im 9. Jahrhundert gegründet , kam später durch Ritter Rüdiger 
von Limpach anno 1292 mit Zehenten und vielen Gütern =- wovon noch 
die St. Luilehen herrühren = durch Vergabung an das Prämonstraten- 
ser-Stift Si. Luzi in Chur, bei welchem sie bis zu dessen Säcularisirung 
im Jahre 1802 als Probstei verblieb. Während der Religionswirren 
in den drei Bünden im 16. und 17. Jahrhundert war die Probstei lange 
die Zufluchtsstätte für Abt und Convent. 
Hieher waren auch bis in jüngster Zeit Ruggell und Schellenberg 
eingepfarrt ; seit dem Jahre 1874 sind aber beide Gemeinden selbständige 
Pfarreien. In Ruggell bestand schon seit dem Jahre 1856 eine Curatie. 
Die -Pfarrei Bendern bejteht also nur noch aus der vyblitischen Gemeinde 
Gamprin, welche nun auch seit dem Jahre 1874 das Recht zur Ernen- 
nungdes Pfarrer3 besißt. 
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