Volltext: Festrede gehalten in der Pfarrkirche zu Eschen bei Anlass der zweihundertjährigen Gedenk-Feier des Anschlusses der Herrschaft Schellenberg an das durchlauchtigste Fürstenhaus Liechtenstein

den Benderer Gewässern. Karpfen und Hechte, im Rheine 
Rheinlanken, Grund - oder Seeforellen. Auch der Fischotter 
kommt häufig vor. An Reptilien: die Eidechse, Blindschleiche, 
Ringelnatter und Kreuz-= oder Kupferotter. 
Verfassung und Behörden. 
Die Staatsform des Landes 1st die monarchisch-reprä- 
sentative, d. h. das Volk übt durch seine frei gewählten Ver- 
treter eine Kontrolle über die vom Fürsten eingesezte Regie- 
rung aus und nimmt auf die öffentlichen Angelegenheiten 
einen mitbestimmenden Einfluß. Die jetzige Verfassung, (jenes 
Gesez, welches die öffentlichen Gewalten im Staate regelt), 
durch welche Liechtenstein in die Reihe der konstitutionellen 
Staaten eingetreten ist, wurde dem Lande durch den jeßt 
regierenden Fürsten Johann Il. unterm 26. September 1862 
verliehen. 
Die regierende Fürstenfamilie ist jene des Hauses von 
und zu Liechtenstein und stammt aus Niederösterreich. Im 
österr. Kaiserstaate hat dieselbe auch jenen großen Gründbesit, 
welcher ihr die stande8gemäße Repräsentanz ves Fürstenhauses 
ermöglichet, ohne dafür das Fürstenthum Liechtenstein, welches 
doch nicht für eine zureichende Civilliste aufzukommen ver- 
möchte, in Anspruch nehmen zu müssen. 
Der jeweilige regierende Fürst führt den Titel: „Fürst 
und Regierer des Hauses von und zu Liechtenstein, Herzog 
zu Troppau und Jägerndorf in Sclefien, Graf zu Riet- 
berg 2.“ Er residirt meistens zu Wien und Eisgrub in 
Mähren. 
Die Behörden des Landes sind : 
A. Administrativbehörden. 
Die Administrativgeschäfte - des -Fürstenthums werden 
1. von der Regierung beziehungsweise dem Landesverwesfer,
	        

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