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3. Durch eine mäßige Gewerbesteuer ;
“Durch die Einkommenssteuer auf Weltliche und
Geistliche ;
5. Durch eine Hundesteuer ;
"urch Taxen und Stempelgebühren ;
“Durch eine Ealzabgabe;
“ Durch eine Grundsteuer auf allen Grundbesitz im
Ländchen, nach Einschazung im Grundbuch zahlbar im aleichen
Verhältniß von Einwohnern und Ausländern, sofern Letztere
Grund und Boden erwerben.
20. Das Kreditwesen.
Schon seit 1809 besteht im Ländchen ein Grundbuch
über allen Grund- und Bodenbesitz sammt Alpengebiet. In
Foloe dessen kann das Realvermögen., das in Bodenwerth
besteht , auch in Bezug auf Hyvothekaranlagen leicht und
sicher ausgemittelt werden. Die äußerst geringe Grundsteuer
geht aus haftende Servitut natürlich jeder Hypothek für ein
Jahr voraus. T:e Sicherheit der Hynyothekar-Anlagen auf
Grund des Kataster8 hat dem Ländcyen in den Schweizer-
fantonen Graubünden und St. Gallen, sowie auch in Oester-
reich bedeutenden Kredit verschafft. =- Die Anlagen. bis da-
hin sind meistens auf dovypelte Unterpfand zu fünf Prozent
erfolgt. Aber da die Einschazung im Kataster sehr mäßig
eingetroaen yt und die Grund! je für die L* -othef bildet,
so ist die Werthung des Grundobjektes eine ungtarch sicherere
Basis für eine Geldanlaoe, als wie St. Gallischerseit3 die
momentane Anschauung über Grundwerthe von den wechseln-
den jeweiiigen Gemeinderäthen es ist. Sie ist sicher allweg,
ruinde unvorhergesehene Katastrophen im “Grundbesitz vor-
behalten,