Schlußwort des Referenten.
Nachdem wir nun auf sämmtliche Rüfen Liechtensteins
einen Blick geworfen haben, muß no< bemerkt werden, daß es
nicht Aufgabe und Absicht der Commission sein konnte, bei den
einzelnen Rüfen alle Bauobjekte und Verbauungen im
Detail aufzuzählen, welche zur Abschwächung der Rüfen und
Instandhaltung ihrer Rinnsale nothwendig erschienen sind. Hie-
zu müssen nachträglich =- wo es Bedürfniß ist =- seitens der
Rüfenbauleitung eigene Bauaufnahmen gemacht wer-
den. Es muß no dahingestellt bleiben, ob man sich entschließen
wird, auf Grund dieses eingehenden Referates eine ausgedehnte
Bauthätigkeit im Gebiete unserer zahlreihen Wildbäche und
Rüfen zu entwikeln. Wie wir gesehen haben, erstreckt sich
dann die Bauthätigkeit:
2) in der ersten Zone, neue Abschlipfe, Erd- und Schot-
terbewegungen möglichst zu verhmdern, die alten zu be-
festigen und kahle Flächen anzupflanzen -- überhaupt das
Uebel in seinem Ursprunge zu bekämpfen ;
b) in der zweiten Zone, die Rüfenkanäle nach der an-
gedeuteten Art zu konsolidiren und deren Sohle zu be-
festigen =- nicht aber Schotter-Reservoire in denselben
anzulegen ;
-) in der dritten Zone, die vorhandenen Fang- und
Seitendämme (Reservoire) zu unterhalten, nöthrgenfalls
dieselben zu erhöhen und ne u e Geschiebe- und Schlamm-
Reservoire anzulegen, dabei aber nicht die natürlichen, oft
schon sehr verkümmerten Ablagerungsplätze über das rich-
tige Maß hinaus einzuschränken.
Waduz, im Oktober 1891.
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