Volltext: Gedenkblätter über die Rüfen des Fürstenthums Liechtenstein aus der Zeit von 1835 bis 1894

Schlußwort des Referenten. 
Nachdem wir nun auf sämmtliche Rüfen Liechtensteins 
einen Blick geworfen haben, muß no< bemerkt werden, daß es 
nicht Aufgabe und Absicht der Commission sein konnte, bei den 
einzelnen Rüfen alle Bauobjekte und Verbauungen im 
Detail aufzuzählen, welche zur Abschwächung der Rüfen und 
Instandhaltung ihrer Rinnsale nothwendig erschienen sind. Hie- 
zu müssen nachträglich =- wo es Bedürfniß ist =- seitens der 
Rüfenbauleitung eigene Bauaufnahmen gemacht wer- 
den. Es muß no dahingestellt bleiben, ob man sich entschließen 
wird, auf Grund dieses eingehenden Referates eine ausgedehnte 
Bauthätigkeit im Gebiete unserer zahlreihen Wildbäche und 
Rüfen zu entwikeln. Wie wir gesehen haben, erstreckt sich 
dann die Bauthätigkeit: 
2) in der ersten Zone, neue Abschlipfe, Erd- und Schot- 
terbewegungen möglichst zu verhmdern, die alten zu be- 
festigen und kahle Flächen anzupflanzen -- überhaupt das 
Uebel in seinem Ursprunge zu bekämpfen ; 
b) in der zweiten Zone, die Rüfenkanäle nach der an- 
gedeuteten Art zu konsolidiren und deren Sohle zu be- 
festigen =- nicht aber Schotter-Reservoire in denselben 
anzulegen ; 
-) in der dritten Zone, die vorhandenen Fang- und 
Seitendämme (Reservoire) zu unterhalten, nöthrgenfalls 
dieselben zu erhöhen und ne u e Geschiebe- und Schlamm- 
Reservoire anzulegen, dabei aber nicht die natürlichen, oft 
schon sehr verkümmerten Ablagerungsplätze über das rich- 
tige Maß hinaus einzuschränken. 
Waduz, im Oktober 1891. 
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