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untere Hälfte nahezu eben ausfüllt. Die Möglichkeit eines
Ausbruches der Rüfe über die Ufer liegt daher nahe. Bei der
Landstraße erreicht der Kanal sein Ende und es beginnt dort
das Ablageruna3gebiet. Hätte man zvor langen Jahren nicht
die Unvorsicht-?keit begangen, den Rüfenkanal bis
auf die Landstraße herunter zu :?iehen und hätte dem
Geschiebe einen Ablagerung2plas am Ende des
Tobels überlassen, so würde der Straßenübergang
nicht beinahe zur Unmöglichkeit geworden sein.
Unterhalb der Landstraße lagert die Rüfe Schlamm und
Geschiebe schrankenlos ab. Die Landstraße ist ebenfalls in be-
dauerlicher Art der Verschüttung durch diese Rüfe ausgeseßt.
Da wir der Rüfe oberhalb der Landstraße gegenwärtig keinen
Ablagerungsplat mehr anzuweisen vermögen, kennen wir auch
kein Mittel, um diesem Uebel, welches den Straßenübergang
schließlich unmöglich macht, dauernd abzuhelfen. Durch die an-
dauernden Entleerungen der Rüfe auf die Straße hat lettere
schon eine Höhe erreicht, daß eine nochmalige Hebung des Straßen-
übergano:3 nicht mehr zulässig erscheint. Eine Umlegung der
Strat? nach unten ist deSwegen nicht rathsam, weil dieselbe
in das Ablagerungsgebiet hinein Zebaut werden
müßte und daher no< mehr durch Berschüttung zu leiden
hätte. Nach oven kann die Straße deSwegen nicht gedrückt
werden, weil die Steigung viel zu stark würde. Man dürfte
vielleicht im Verlaufe der eit noch dazu gedrängt werden, an
dieser fritischen Stelle die Rüfe mittels eines Viaduktes über
die Straße hinweg auf ihren Ablagerungsplaß zu
leiten.
E35 wäre wünschenSwerth, wenn unten auf dem Ablagerungs-
plage Fanodämme zum wee der Schlammablagerung an-
gelegt würden, um durch diese Borkehrung die dort befindlichen
Entwässerungsocanäle, welche das Rüfenwasser aufnehmen, von
der höchst beschwerlichen Verschlammung zu schützen.
18. Maurer-Rüfe.
(Im Gemeindebezirk Mauren und Eschen.)
Das Niederschlag-Sammelgebiet dieser Rüfe liegt im Terri-
torium der beiden Gemeinden Mauren und Eschen. JIhr