Volltext: Gedenkblätter über die Rüfen des Fürstenthums Liechtenstein aus der Zeit von 1835 bis 1894

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untere Hälfte nahezu eben ausfüllt. Die Möglichkeit eines 
Ausbruches der Rüfe über die Ufer liegt daher nahe. Bei der 
Landstraße erreicht der Kanal sein Ende und es beginnt dort 
das Ablageruna3gebiet. Hätte man zvor langen Jahren nicht 
die Unvorsicht-?keit begangen, den Rüfenkanal bis 
auf die Landstraße herunter zu :?iehen und hätte dem 
Geschiebe einen Ablagerung2plas am Ende des 
Tobels überlassen, so würde der Straßenübergang 
nicht beinahe zur Unmöglichkeit geworden sein. 
Unterhalb der Landstraße lagert die Rüfe Schlamm und 
Geschiebe schrankenlos ab. Die Landstraße ist ebenfalls in be- 
dauerlicher Art der Verschüttung durch diese Rüfe ausgeseßt. 
Da wir der Rüfe oberhalb der Landstraße gegenwärtig keinen 
Ablagerungsplat mehr anzuweisen vermögen, kennen wir auch 
kein Mittel, um diesem Uebel, welches den Straßenübergang 
schließlich unmöglich macht, dauernd abzuhelfen. Durch die an- 
dauernden Entleerungen der Rüfe auf die Straße hat lettere 
schon eine Höhe erreicht, daß eine nochmalige Hebung des Straßen- 
übergano:3 nicht mehr zulässig erscheint. Eine Umlegung der 
Strat? nach unten ist deSwegen nicht rathsam, weil dieselbe 
in das Ablagerungsgebiet hinein Zebaut werden 
müßte und daher no< mehr durch Berschüttung zu leiden 
hätte. Nach oven kann die Straße deSwegen nicht gedrückt 
werden, weil die Steigung viel zu stark würde. Man dürfte 
vielleicht im Verlaufe der eit noch dazu gedrängt werden, an 
dieser fritischen Stelle die Rüfe mittels eines Viaduktes über 
die Straße hinweg auf ihren Ablagerungsplaß zu 
leiten. 
E35 wäre wünschenSwerth, wenn unten auf dem Ablagerungs- 
plage Fanodämme zum wee der Schlammablagerung an- 
gelegt würden, um durch diese Borkehrung die dort befindlichen 
Entwässerungsocanäle, welche das Rüfenwasser aufnehmen, von 
der höchst beschwerlichen Verschlammung zu schützen. 
18. Maurer-Rüfe. 
(Im Gemeindebezirk Mauren und Eschen.) 
Das Niederschlag-Sammelgebiet dieser Rüfe liegt im Terri- 
torium der beiden Gemeinden Mauren und Eschen. JIhr
	        

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