Volltext: Gedenkblätter über die Rüfen des Fürstenthums Liechtenstein aus der Zeit von 1835 bis 1894

eE-40:5.--=- 
der Runse nach Norden gekehrt wird, was mit geringen 
Kosten ausführbar i". Ferner soll dem Eigenthümer, 
Adolf Schädler, das Recht eingeräumt werden, sein Gut durch 
ein längs der Wauer anzubringendes Streichwuhr selbst 
zu schüßen. 
Die dritte Zone, oder das Ablagerungsgebiet , dieser be- 
trächtlich viel Geschiebe führenden Rüfe beginnt schon 150 Meter 
unter dem alten Alpwege. Von dort an breitet sich die Rüfe 
fächerartig in einer Länge von 600 Metern bis über die Land- 
straße hinunter aus und erreicht dort eine größte Breite von 
400 Meter. Die ganze von dieser Rüfe beherrschte Terrain- 
fläche hat eine Ausdehnung von wenigstens 150,000 m?. Die 
Landstraße wurde von dieser Nüfe seit Jahren derart belästigt, 
daß man gezwungen war, dieselbe zu verlegen. Da die alte 
Straße nunmehr der Rüfe prei8gegeben wird, wäre eine weitere 
Einscränkurg der Ablagerungszone statthaft. Da- 
durch könnte dee Gemeinde Triesen leicht 60--80,000 m? 
Waldland gewinnen. 
4. Guggerboden-Rüfe, 
unten Shindelholzbachrüfe genannt. 
(Im Gemeindebezirk Triesen.) 
Das Sammetoobiet dieser Rüfe verzweigt sich nach Süd- 
osten, b18 auf die höchsten Bergspizen. Die nordöstliche , noch 
schotterführende Abzweigung reicht bis in die Schotterhalde, 
Bergwald genannt. hinauf. Diese Halde ist rüfeschlägig. Da 
dieselbe a. * Triesenberger Gemein deterritorium liegt, so hat 
auch die Gemeinde Triesenberg diese Halde durch Verbauungen 
zu befestigen. » Dieser Theil der Rüfe wird 
Dei: > Rüfe 
genannt. Jn den Schuttharoven der weißen Rüfe befinden sich 
viele kleine Verschl x zur Befestigung der in denselben befind- 
lichen Gerinne. Dieselben können mit wenigen Repara- 
turen wieder in guten Stand gesetzt werden. Auch erscheint 
es wünschenSwert, daß noch einige ganz niedrige Einschläge 
zur weiteren Befestigung dieser Rinnen hinzufügt werden. 
Die zwei Rüfenarme vereinigen sich erst unterhalb Guggerboden
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.