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Jlechtwerke und in der Sohle ein Einschlag angebracht
werden.
11. Die Triesuer oder auch Guggerbodenrüfe solle, wie schon
erwähnt, entsprechende Einschläge (etwa 4-6 an der
Zahl) an geeigneten Stellen erhalten; der unvorsichtig
abgehol»te Wald solle wieder angepflanzt werden.
12. Die Badtobelrüfe solle unterhalb beim Buchwalde durch
Streichwuhre geregelt werden.
Forksezung am 25. Okkober 1860.
Zum Schlusse der heurigen Rüfenbegehungen besichtigte die
Commission die Guggerboden-Rüfe von unten hinauf, dann die
Badtobel-Rüfe und die Balzner Rüfe ob dem Orte und fand
folgende2 :
Die Guggerboden-Rüfe droht unter der sogenannten
Hasengasse links oder rechts in die dortigen Güterlagen einzu-
brechen. Um dieses zu verhindern, bestimmt die Commission,
daß gleich ober der Verflechtung der Rüfe linksseitig, wo sich
Massa von größeren Steinen abgelagert hat, rechtsseitig ein
Streichwuhr in entsprechender Länge so eingelegt werde, daß der
Bach seine gegenwärtige Richtung thunlichst vergrädet, und von
beiden Seiten vor Ausreißungen gesichert, beibehalte. Anders
würde er link8 oder recht3 die rüfefreien, mitunter werthvollen
Güter überschütten.
Baötobel: Rüfe.
1, Diese hat ihren Trsprung im Hochgebirge, von wo ein
ziemlich starker Bach herabkommt. Er läuft im seinem mit
großen Steinen reichlich versehenen Tobel fort, welche zahlreiche
natürliche Abschläge bilden, und wo sich vorläufig nicht viel
machen läßt. Unter der Badquelle -- Booelsang benannt =-
hat die Gemeinde in jüngster Zeit eine Abholzung auf der
rechten Seite vorgenommen, wo sich eine tüchtige Abrutschung
in den Rüfebach vorbereitet hatte. Die Commission bestimmt
demnach, daß aus dem noch daliegenden geschlagenen Gehölze,
um den Abschlipf zu verhindern oder doch wenigstens noch dessen
Ausschwemmung zu begegnen, von der Gemeinde zwei oder
mehrere Einschläge aus Holz, mit Steinen gut überlegt und
gesichert, in jener gefährdeten Stelle angebracht werden.