Volltext: Gedenkblätter über die Rüfen des Fürstenthums Liechtenstein aus der Zeit von 1835 bis 1894

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b) Die betreffende Gemeinde ; sie ist schuldig, ihre Gelände zu 
schirmen, sich dem Staate gegenüber steuerpflichtig zu er- 
halten und ihrer Nachkommenschaft die Güter so möglichst 
zurückzulassen, wie sie angetreten worden sind und nicht 
einen Steinhaufen. Dem Gemeindsverbande entspricht die 
Verbindlichkeit gemeinsamen Schutzes für Gemeindegenossen, 
die sich selbst zu schüßen nicht vermögen ; die gemeinsame 
Pflicht zu Wuhrbauten läßt sich auch füglich auf Rüfe- 
bauten anwenden. 
- Die Privat“">nthümer nach Maßgabe des Besitstandes, der 
ihnen zunäch- qaeschüßzt wird und des Vortheils wegen, der 
ihnen dadurca erwächst. Auch diese haben verhältnißmäßig 
an Baarmittel, Arbeit u. drgl. beizutragen. 
Auf diese Art Arbeitskraft und Mittel vereint, wird die 
Last so groß nicht werden, und sich vieles thun lassen. 
Der dritte Grund ist wohl insoweit richtig, daß groß- 
artige Verbauungen einen Aufwand erfordern möchten, den 
man kaum vermöchte, und den Werth des dadurch gesicherten 
Geländes, wo es sich nicht um Ortschaften selbst handelt, über- 
steigen würde; auch wahr, daß selbst großartige Bauten kein 
Mittel für alle Zeiten wären, weil alles menschliche Machwerk 
hinfällig und nach und nach den Kräften der Natur wieder er- 
liegen muß. Dieses berechtiget aber nicht, nichts zu thun, und 
zuzusehen, wo man mit zeitweisen minder kostspieligen Bauten 
und Arbeitskräften, die zu Gebote stehen, den 2?we> auch nach 
und nach erreichen und wenigstens auf lange Jahre hin helfen 
könnte. (Es ist dann noch Zeit genug zuzusehen, wenn den 
Naturkräften nichts mehr entgegengestellt werden kann. 
Etwas sollte =- und muß geschehen, wenigstens doch an 
einer Rüfe. um die Ueberzeugung herbeizuführen, daß man mit 
Erfola sie schüßen könne, und hiezu würden sich die Vaduzer 
und Tidrüfe am meisten eignen, weil sie in der Mitte des Landes 
den Erfolg am meisten ansehnlich machen würden, und zugleich 
auch am meisten Schaden verursachen. Mit ungefähr 400 fl. %. W. 
Baarmittel ohne Material an Holz und Steinen, welch beides 
ohnehin zur Hand ist, dann die Handarbeit ungerechnet, welche 
auf Rechnung der Gemeindearbeit gienge , glaubt der Bau-
	        

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