Volltext: Gedenkblätter über die Rüfen des Fürstenthums Liechtenstein aus der Zeit von 1835 bis 1894

ist, ohne Zuthun verschütten wird. Sie dürfte in dem Bad- 
tobel durch Schwellwerke aufzuhalten seyn. 
Die darunter liegende Straße, die im lezten Sommer 
schon gelitten hat, würde für fich betrachtet Verfügungen nöthig 
machen. 
Die 9te nicht weit von der obigen ist die Alte Rüfe, eine 
Steinrüfe, welche aus der Höhe zwischen dem Badtobel und 
dem Mittaospiß herabrollt, und über Gemeinheiten und Land- 
straß dem Rhein zu goht. 
Die 19“ sogen. Obere Rüfe, auch eine Steinrüfe, ebenfalls 
zwischen Triejen und Balzers kömmt aus der Alp Lawena her, 
und nimmt ihren Lauf durch Gemeinheiten über die Straß in 
den Rhein. Beyde diese Rüfen sind beträchtlich, und wenn auch 
über ihre Beschädigungen nicht sehr geklagt wird, so verursachen 
sie do< an der Straße starke Auslagen. Ob sie verhindert 
werden könnten, und wie? Dieses müßte von Sachkündigen 
ausgemittelt werden. 
Die 1** ist die Balzner Rüfe ober dem Dorfe , eine 
Steinrüfe, die von der nördlichen Seite 5e8 Mittagsprtzes her- 
kömmt, und ihren Fall gerade gegen das Dorf Balzers hat. 
Durch ein Wuhr wird j:e von diesem in nordwestlicher Richtung 
abgeleitet, und war set Mannsdenken sozusagen ausgeblieben. 
Verflossenen Sommer brachte sie aber ein furchtbarer Schlag- 
regen s? in Bewegung, daß sie die Wuhrung überstieg, und in 
3 verschiedenen Richtungen die Hauptstraße erreichte. Eine alte 
Mauer hielt zum Glük des Ortes die südliche Richtung auf. 
Ob sich außer dem bestehenden Ableitungswuhr noch etwas 
mehreres thun lasse, darüber müßten ebenfalls Sachkündige 
erkennen. 
Die hier von Seite des Amtes ehrerbiethigst gemachten 
Anträge zur Beseitigung der Rüfeübel , sind zwar Vorschläge 
nach bester Einsicht, auf keine Weise aber derart, daß dieselbe 
vertretten werden könnten, denn dieses sind Gegenstände, die 
dem geübtesten Techniker zu arbeiten geben werden, dem Pro- 
fanen, wenn er am Orte die von dor Natur entwikelte Kraft 
betrachtet , sc<hwindelt, er erkennt die Ohnmacht menschlicher 
Kräfte, schaft, und verwirft, und kommt zu keinem Schlusse.
	        

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