Dierter Abschnitt.
Von Bischof Tello bis Bischof Gerbrath.
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Gs "uch in dieser Zeit blieb das Bistum Chur unter fränkischer
hL. Verrschaft. Karl der Große wandte demselben seine besondere
CE Aufmerksamkeit zu. Als dieser Kaiser im Jahre 806 mit
4 Zustimmung seiner Großen sich entschloß, das Reich unter
seine Sühne zu teilen, damit sie unter seiner Oberaufsicht
in der Reichsverwaltung sich üben könnten, erhielt Pipin außer
Italien auch Churrätien, Bayern, das südliche Schwaben und den
Thurgau. Er sollte die vom militärischen Standpunkte aus wichtige
Straße über die bayerischen Alpen und Chur im Besitze haben. *) Als
Pipin 810 starb, bestätigte Karl dem Sohne desselben, Bernhard, den
Besiß von Italien und wahrscheinlich auch von Rätien. Da Ludwig
d. Fr. 817 seinen 3 Söhnen eigene Königreiche zuwies, glaubte sich
Bernhard beeinträchtigt. Er empörte sich gegen den Kaiser, wurde
aber auf Geheiß des letztern geblendet und starb an den Folgen der
Mißhandlung. Im Jahre 829 wies Ludwig seinem aus zweiter
Che stammenden Sohne Karl Alemannien, Rätien und einen Teil von
Burgund an. Allein diese Teilung war die Veranlassung zu langen
Streitigkeiten und Kriegen mit den älteren Söhnen. Nach dem
Tode Ludwigs erhielt durch den Vertrag von Verdun (843) Ludwig
der Deutsche nebst dem größten Teile von Deutschland auch Rätien
und Velvetien.
Die ersten drei Bischöfe dieses Zeitraumes, nämlich Tello,
Konstantin und Remedius vereinigten in ihrer Hand mit der geist-
?) Abel, Jahrb. des fränk. Reiches unter Karl d. Gr. Il, S. 348.
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