Zweiter Band.
Erster Abschnitt.
Das 16. Jahrhunderi.
„, Einleitung.
Zu, & dem 16. Jahrhundert trat eine vollständige Veränderung
&, der politischen und religiösen Verhältnisse und damit der
"3 Lage des Hochstiftes ein. Der Ausgang des Schwaben=-
frieges gab den drei Bünden Stärke und Selbstbewußtsein.
Sie wurden immer unabhängiger, die Macht der Landesherren trat
in den Hintergrund und wurde allmählich zum größten Teile ver-
drängt. Der GotteShausbund betrachtete - sich nun als Herrn des
Bischof38 und des Hochstiftes.
Außer den drei Bünden kamen im Bistum politisch vorzüglich
noch Oesterreich und die Eidgenossen in Betracht, ersteres im Tirol,
Vorarlberg, den 10 Gerichten, in den Derrschaften Räzüns und
Tara3p, leztere im Sarganserland, Gaster und Werdenberg.
Im Sarganserlande regierten die sieben Orte Zürich, Luzern,
Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus, in Gaster und Gam83
Schwyz und Glarus, Werdenberg kam 1517 an Glarus. Die Derr-
schaften Vaduz und Schellenberg gingen im Jahre 1510 an die
Grafen von Sulz über. Sax und Forste> blieben im Besiß der
Freiherren von Hohensax.
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