Volltext: Geschichte des Bistums Chur

Von Bischof Siegfried v. Gelnhausen bis Heinrich VI. v. Höwen. 507 
Der Friede wurde am 22. September 1499 zu Basel geschlossen. 
Die Eidgenossen erlangten durch denselben wenigstens tatsächlich die 
Unabhängigkeit vom deutschen Reiche. Troß den kriegerischen Er- 
folgen der Bündner waren die FriedensSbedingungen für sie weniger 
günstig. Die acht Gerichte (Prätigau, Davo3, Belfort, Churwalden, 
Schanfigg) sollten dem Kaiser als Derzog von Oesterreich wieder 
huldigen, alle Streitpunkte betreffend das Unterengadin, Münstertal 
und die GotteShausleute im Vintschgau blieben unerledigt. 
Das FriedenSverhältnis wurde jedoch befestigt durch die „Erb- 
einigung“, welche die drei Bünde und Oesterreich im Jahre 1500 
sc<lossen. Durch diesen Vertrag gelobten 
beide Teile, gegenseitig gute Nachbarschaft 
zu halten und nicht zu dulden, daß durch 
da3 eigene Gebiet hindurch, dasjenige des 
anderen Teiles angegriffen oder geschädigt 
werde. Für gegenseitige Ansprachen wurde 
ein schiedsgerichtlicher Austrag vorgesehen. 
„D, Gegenseitiger Verkehr ohne Erhöhung der 
Siegel Zölle wurde zugesichert. | 
bes Beneditt Fontaun. Bischof Veinrich juchte nun wieder in 
den Besit de3 Bistums zu gelangen. An- 
sangs Januar 1500 befand er sich in Rüti (Zürich), wohl im dor- 
tigen Prämonstratenserkloster. Auf sein Ansuchen schi>t ihm der 
Domdekan am 2. Januar einen ihm gehörigen Kelch, Meßgewand, 
Kleider usw. ?) Ein Tag des Gotte3hau38bundes in Chur am 5. Jan. 
befaßte fich auch mit dem Ansinnen des Bischofs, „wieder in den 
Stift zu kommen“. ?) Am 13. Januar ersucht ihn das Domkapitel, 
dem Vogt und Ammann in Lungnez, Grub und Flims, den Blut- 
bann zu verleihen, da in der Grub ein Totschlag vorgekommmen sei.*) 
Der Bischof zügerte, diesem Ansuchen zu entsrrechen, weShalb das 
Domkapitel am 12. Februar dasselbe wiederholt. *) Am 22. Januar 
ersuchte das Domkapitel den Rat in Zürich um Verwendung bei den 
Bünden, damit der Bischof wieder eingesezt werde. *?) Am 3. März 
1500 war Bischof Heinrich wieder in Chur. Im Verein mit dem 
Domkapitel schrieb er einen Gotte8haustag auf den 15. März aus. 
») Jecklin, Kanzleiakten, S. 114. 
51.0.6100 
1 c S. 116. 
9 1c S 1925. 
s) Jecklin, Material., 1, 283.
	        

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