Volltext: Geschichte des Bistums Chur

Von Bischof Siegfried v. Gehalnusen bis Heinrich VI. v. Höwen. 435 
ständige Beilegung der Anstände erfolgte jedoch erst durc< den Ent- 
sc<eid des Königs SigiSmund im Jahre 1431. Derselbe bestimmte: 
Die Grafs<haft Scham3 mit Rheinwald und Bärenburg, der Hof zu 
Tomils mit dem Kir<ensatß daselbst, Burg Ortenstein mit Zubehör, 
die hohen Gerichte im Domleschg und Obervaz soll Heinrich von 
Sargans3 als bischöfliche Lehen nußen und nießen. Wenn die Leute 
in den genannten Bezirken dem Grafen den Gehorsam verweigern, 
soll er sie zwingen und der Bischof sie mit dem Banne dazu nötigen. 
Eine Reihe von Herren und Städte werden vom Kaiser angewiesen, 
dem Grafen zum gleichen Zwecke behilflich zu sein. 
Die Leute von SchamS hatten sich an den Obern Bund an- 
geschlossen, bildeten eine eigene Gemeinde und verweigerten dem 
Grafen den Gehorsam. Der Bischof belegte sie mit Bann und In- 
terdift, aber ohne merkliche Wirkung. Erst als von den Herren und 
Städten der Eidgenossen ernstliche Mahnungen und Drohungen kamen, 
fügten sic die Schamser und huldigten dem Grafen Heinrich, jedoch 
unter Vorbehalt all ihrer Rechte und Freiheiten (1433). !) Schon 
im folgenden Jahre 1434 klagen die Grafen Heinrich und Rudolf 
von Sargans beim kaiserlichen Hofgerichte in Basel gegen die Leute 
der Grafschaft Schams am Freienberg, daß dieselben ihnen nicht ge- 
horhen wollen. Das Hofgericht wies aber die Kläger an den Bi- 
schof, weil Scham3 ein bischöfliches Lehen sei. ?) 
Zu Desterreich stand Bischof Johann in der ersten Zeit in 
den besten Beziehungen. Herzog Friedrich und König SigiSmund 
hatten sich im Jahre 1418 ausgesöhnt. SigiSmund rehabilitierte 
Friedrich wieder und gab ihm das verlorene Gut zurück jedoch mit 
Ausnahme dessen, was die Eidgenossen genommen hatten. 
Bischof Johann erneuerte im Jahre 1423 die alten Bündnisse 
mit Oesterreich. Auch verbanden sich die Herren, Ritter, Knechte, 
Städte, Märkte, Dörfer und Täler der Grafschaft Tirol und der Bis- 
tümer Chur, Trient und Brixen zur Aufrechterhaltung ihrer Rechte 
und Freiheiten. *) Am 1. November 1425 verpflichtet sich Herzog 
Friedrich, den Bischof Johann von Chur und seine GotteShausleute 
dieSseit3 der Berge im Bergell, im Ober- und Unterengadin, zu 
Pos<hiavo, im Vintschgau und Münstertale die nächsten 10 Jahre 
hindurch bei allen Rechten, Freiheiten und guten Gewohnheiten zu 
') Kaiser, S. 239 u. 240. 
?) Planta, Feudalzeit, S, 358. 
:) Kaiser, S. 241.
	        

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