Von Bischof Siegfried v. Gelnhausen bi3 Heinrich VI. v. Höwen. 431
Pfäfers und Marienberg, den Bischof von Chur bei seinen Rechten
zu schüßen gegen die Eindringlinge vorzugehen und sie, wenn nötig,
mit Androhung und Verhängung der Exkommunikation zur Restitu-
tion anzuhalten. !) Unter den hier erwähnten Schädigern der Kirche
von Chur sind wohl vorzüglich die von Matsch und von Toggenburg
verstanden. Wie sich das Verhältnis des Bischofs zu denselben ge-
staltete, werden wir später sehen.
Die dem Bischofe schuldigen Abgaben wollten vielfach nicht
fließen. Sechs Jahre nach seinem AmtsSantritte entschuldigte sich
Johann IV. bei der päpstlichen Kammex, daß es ihm bisher unmög-
lich gewesen, die ersten Früchte an den hl. Stuhl zu bezahlen. Der
Grund liege darin, daß die dem Dochstifte untergebenen Einwohner
des Bintschgaus bi8her die 100 Mark Meran. Währ. nicht entrichtet
haben, welche sie nach Recht und Herkommen beim Amtzantritte
eines Bischofs zu bezahlen schuldig sind. Auf diese Vorstellung hin
trug der Vizekämmerer des Papstes, Bischof Ludwig von Arles, dem
Kommissar des Archidiakonate3 im Vintschgau, Bernhard Newer, auf,
die rückständige Summe einzuziehen. Infolgedessen erläßt der er-
wähnte Kommissar am 21. April 1425 ein Schreiben an die Pfarr-
herren und Vikaren in Glurns, Mals, Münster, Taufers, Latsch
usw. und befiehlt durch sie den Untertanen des Hychstiftes im Vintsch-
gau unter Androhung von Kirchenstrafen, sowohl dem Bischofe Jo-
hann I1., jeht Erzbischof von Riga, als dem jetigen Bischofe je 100
Mark an die ersten Früchte zu bezahlen. ?)
- Wie seine Vorgänger, so hatte auch Bischof Johann zunächst
Anstände mit dem Grafen Friedrich von Toggenburg und mit
denen von Matsch, welche miteinander in Verbindung standen.
Herzog Friedrich von Vesterreich suchte zu vermitteln. Schon am
24. Juli 1418 sekte derselbe einen AusgleichStag zwischen dem Bi-
schofe und denen von Matsch fest. Indessen sollen leßtere die Pläte
des Dochstiftes räumen. 3)
Am 30. September 1418 wurde auf einer Tagsazung zu Lu-
zern auch die Sache des Bischofs von Chur besprochen. Zwischen
Lehterm und dem Grafen von Toggenburg war ein Tag zur Au3-
gleichung vereinbart worden. Der von Toggenburg hatte Zürich ge-
beten, diesen Tag zu beschi>en und, falls feine Einigung zu stande
!) Ch. T. A. B. f. 126. b. ff.
2)-1t. B. fol: 109.
58.9.