Von Bischof Siegfried v. Gelnhausen bis Heinrich VI. v. Höwen. 407
dem Ammann, Vogt und andern Richtern zu Chur. Einzig in dem
Falle, daß hier das Recht versagt würde, wäre ein Weiterzug an
die Landgerichte zulässig. *)
.. Die Lindauer verweigerten die Anerkennung des königlichen
Diploms und die Bezahlung der Reichssteuer an den Bischof. Man
einigte sich auf Derzog Leopold als Schiedsrichter und dieser bestellte
für die Urteilsfällung eine Anzahl von Kommissarien. Diese ver-
sammelten sich am Samstag vor Fronleichnam 1399 zu Baden. Die
Boten des Bischofs beriefen sich auf das königliche Mandat, die
Lindauer dagegen schwuren: Sie haben dem Bischof weder münd-
lich noch schriftlich etwas versprochen. Ihr Recht und ihre Gewohn-
heit sei, demjenigen die bewußte Steuer zu bezahlen, welcher ihnen
eine Quittung de3 Königs vorweise. Der Spruch der Kommissarien
lautete nun: Die Lindauer sollen unbeschadet der Rechte des Bischofs
bei dieser ihrer Gewohnheit bleiben. *?)
Um diese Zeit schloß sich Bischof Hartmann immer mehr an
Vesterreich an. Am 12. Januar 1399 gelobte er sogar, dem
Verzoge Leopold gegen jedermann zu dienen, der Herzog aber ver-
jprach ihm, jährlich 400 fl. von der Steuer des Bregenzer Waldes
zu geben und ernannte ihn zu seinem Rate. *?) So stellte sich also
der frühere Freund und Verbündete der Eidgenossen ganz und gar
Vesterreich zur Verfügung. Allein gerade das Beispiel der Eidge-
nossen fand jeht immer weitere Nachahmung. Auch in Rätien traten
Vasallen und Untertanen nicht nur in den Verträgen ihrer Herren
als mithandelnd auf, sondern sie schlossen auh unter sich eigene
Bündnisse. Am 21. Oktober 1396 vereinigten sich die Leute des
Bischofs im Oberhalbstein, Avers, Bergün und Greifenstein, sowie
die Leute des Grafen Johann von Werdenberg-Sargans3 in Schams,
Domleschg und Obervaz zu gegenseitigem Schuße. Das Bündnis
wurde allerdings mit Einwilligung der Herren geschlossen, und es
wurden deren Rechte sowie die Verträge mit Oesterreich vorbehalten, *)
ja es war vorzüglich nur gegen die Feinde des Bischof8 und des
Grafen, gegen die Freiherren von Räzüns gerichtet. Allein es lag
in demselben doch ein Keim zur Entwicklung einer unabhängigen
Stellung der Untertanen. Auch Graf Johann von Werdenberg, der
1) Mohr, IV, S. 298, 299 u. 296.
?) Ladurner, 1, S. 584.
8) Vanvotti, S. 292“
*) Tschudi, Chron. 1, 5938-95. C. n. Jeklin, im 12. Jahrb. der H.
A. G. 1882, S. 6ff.