Von Bischof Siegfried v. Gelnhausen bis Heinrich Vl. v. Höwen. 313
hl. Gaudentius in der Domkirche. ?*) In der neuerbauten Kir<e St.
Nikolaus zu Meran weihte er am Sonntag vor Allerheiligen 1305
einen Altar zu Ehren des hl. Kreuzes, des hl. OSwald und der hl.
Katharina. ?) Am Passionssonntag 1306 weiht er die Pfarrkirche
in Walenstatt. *)
Im Jahre 1305 oder 1306 fand eine Teilung von Eigenleuten
zwischen Heinrich von Kärnten, dem Bischofe Siegfried, den
Herren von Matsch und anderen Herren statt. *)
Dem Domkapitel übergibt Bi'chof Siegfried am 12. November
1308 die Kirche zu Ream3 und erhält von demselben dafür den
Zehntei und andere Rechte der Kirche zu Ardez.*) Er verfauft
am 1. Jan. 1309 mit Zustimmung des Kapitels den Vögten Ulrich
und Egino von Matsch das Marktrecht zu Münster für 25 Mark
Berner. *) Am 5. Dez. 1309 setzt er im Einverständnisse mit dem
Dompropst Rudolf v. Montfort Bestimmungen fest gegen den
nachlässigen Besuch des Chores von Seite der Domherren. Dabei
wurden als tägliche Distributionen eingeführt bei der Matutin 9 Xr.,
bei den Horen und der hl. Messe je 3 Xr. *)
Bischof Siegfried stand zum Nachfolger Albrechts, zu König
Heinrich VI, in sehr nahen Beziehungen. Er war an der Spibe
der Gesandtschaft, welche der König 1309 zu Papst Klemens V. ab-
pvrdnete. Im Namen Heinrichs8 leistete er am 26. Juli gl. I. dem
Payste den Treueid. Die Gesandtschaft war weiterhin zu ver-
schiedenen Verhandlungen beauftragt und inbesondere sollte sie den
Papst um die Krönung des Königs bitten. *)
Im Frühlinge 1310 hielt sich Heinrich YU. in Zürich auf.
Bischof Siegfried war ebenfal!3 dort und erhielt vom Könige die
Bestätigung der Rechte und Freihziten des Hochstistes. *) " Am 1. Mai
erscheint er in Zürich als Zeuge in einer Urkunde, durc< welche der
König dem Abte von St. Gallen die Stadt Wil zurückstellt, deren
Vogtei Albrecht an sich gezogen hatte. *)
IBA.
9) [. c. S. 375. R. Thommen, l. c. S. 102.
8) Archiv Walenstatt.
+) Thommen [. c. S. 103.
s) Mohr, 11, S. 205.
8) 1. e S. 108.
7) Ladurner 1, S. 388.
8) M. G. Legum U, p. 292--296.
*) Guler, 145.
10) Wartmann, Urkundenbuch von St. Gallen. 114, S. 369.