Volltext: Geschichte des Bistums Chur

Von Bischof Siegfried v. Gelnhausen bis Heinrich Vl. v. Höwen. 313 
hl. Gaudentius in der Domkirche. ?*) In der neuerbauten Kir<e St. 
Nikolaus zu Meran weihte er am Sonntag vor Allerheiligen 1305 
einen Altar zu Ehren des hl. Kreuzes, des hl. OSwald und der hl. 
Katharina. ?) Am Passionssonntag 1306 weiht er die Pfarrkirche 
in Walenstatt. *) 
Im Jahre 1305 oder 1306 fand eine Teilung von Eigenleuten 
zwischen Heinrich von Kärnten, dem Bischofe Siegfried, den 
Herren von Matsch und anderen Herren statt. *) 
Dem Domkapitel übergibt Bi'chof Siegfried am 12. November 
1308 die Kirche zu Ream3 und erhält von demselben dafür den 
Zehntei und andere Rechte der Kirche zu Ardez.*) Er verfauft 
am 1. Jan. 1309 mit Zustimmung des Kapitels den Vögten Ulrich 
und Egino von Matsch das Marktrecht zu Münster für 25 Mark 
Berner. *) Am 5. Dez. 1309 setzt er im Einverständnisse mit dem 
Dompropst Rudolf v. Montfort Bestimmungen fest gegen den 
nachlässigen Besuch des Chores von Seite der Domherren. Dabei 
wurden als tägliche Distributionen eingeführt bei der Matutin 9 Xr., 
bei den Horen und der hl. Messe je 3 Xr. *) 
Bischof Siegfried stand zum Nachfolger Albrechts, zu König 
Heinrich VI, in sehr nahen Beziehungen. Er war an der Spibe 
der Gesandtschaft, welche der König 1309 zu Papst Klemens V. ab- 
pvrdnete. Im Namen Heinrichs8 leistete er am 26. Juli gl. I. dem 
Payste den Treueid. Die Gesandtschaft war weiterhin zu ver- 
schiedenen Verhandlungen beauftragt und inbesondere sollte sie den 
Papst um die Krönung des Königs bitten. *) 
Im Frühlinge 1310 hielt sich Heinrich YU. in Zürich auf. 
Bischof Siegfried war ebenfal!3 dort und erhielt vom Könige die 
Bestätigung der Rechte und Freihziten des Hochstistes. *) " Am 1. Mai 
erscheint er in Zürich als Zeuge in einer Urkunde, durc< welche der 
König dem Abte von St. Gallen die Stadt Wil zurückstellt, deren 
Vogtei Albrecht an sich gezogen hatte. *) 
IBA. 
9) [. c. S. 375. R. Thommen, l. c. S. 102. 
8) Archiv Walenstatt. 
+) Thommen [. c. S. 103. 
s) Mohr, 11, S. 205. 
8) 1. e S. 108. 
7) Ladurner 1, S. 388. 
8) M. G. Legum U, p. 292--296. 
*) Guler, 145. 
10) Wartmann, Urkundenbuch von St. Gallen. 114, S. 369.
	        

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