Von Bischof Siegfried v. Gelnhausen bis Heinrich VI. v. Höwen. 329
Siegfried befreiten sich (1300) die Bormier wieder und stellten sich
unter den Schirm von Chur. *)
Geldverlegenheit nötigte den Bischof Siegfried, Anleihen auf-
zunehmen. So versetzt er am 1. Oktober 1307 dem Wabra Genicti
für 40 Mark den Zehnten zu Glurns und am 16. Febr. 1308 der
Margaretha v. Montalt, Witwe des Albert von Rialt, den Zehnten
zu Latsch. ?)
Von den übrigen Amtshandlungen Siegfrieds seien folgende
erwähnt:
Schon im Herbste 1299 besuchte ex das Vintschgau und weihte
am 28. Oktober die Kirche St. Martin zu Mals. Am 1. November
gl. I. verlieh er der Kapelle St. Nikolaus zu Meran weitere Ablässe. *)
Am 16. November befand er sich wieder in Chur und verlieh der Kloster-
kirche von Cazis Ablässe. *) Am 16. Juli 1301 konsekrierte er den
Hochaltar des Klosters St. Agnes in Schaffhausen. *?) Er bene-
dizierte im Jahre 1302 den Abt Ulrich 1. von Marienberg. Dieser
verweigerte ihm nicht nur die gebührenden Ehrbezeugungen, jondern
reichte ihm nicht einmal eine Erfrischung. Das soll nach Goswin
den Bischof sv erbittert haben, daß er dem Kloster die Pfarrei
Burgeis habe entziehen wollen. Tatsache ist, daß zwischen Bischof
und Kloster Streitigkeiten entstanden. Ersterer exkommunizierte den
Abt und belegte das Stift mit dem Interdikte. *) Da die Mönche
sich nicht fügen wollten, so sprach er über alle den Bann aus und
erflärte sie für irregulär. Unterdessen starb der Abt am 23. Dez.
1301. Die Mönche wählten einen gewissen Berthold zu dessen Nach-
folger, allein der Bischof erklärte sie, weil mit dem Banne behaftet,
für unfähig, eine Wahl vorzunehmen und sezte den Hermann aus
dem Kloster Pfäfers zum Abte ein. Es wurde ein Bote nach Rom
geschit, um dort die Absolution von den Zensuren zu erwirken.
Nachdem diese eingetroffen war, wurde das 14 Monate hindurch
unterbrochene Chorgebet wieder aufgenommen. ")
Mit dem Abt Hermann stand Bischof Siegfried in den besten
Verhältnissen. Goswin berichtet, er habe diese Freundschaft sich auch
!) Planta, Feudalzeit, S. 84.
?) Ladurner 1, S. 376.
51 0.S. 367.
1) Mohr Il, S. 156.
') Regesta Episc. Const. II, n. 3227.
s) Siehe oben S. 216.
7) Go8win-Schwißer, S. 122.