Von Bischof Konrad 1. bis Berthold I1.
Was die Geschichte des Domkapitel 8 im 12. und 13. Jahr-
hundert betrifft, so hatten nun die meisten Kanoniker ihre eigene
Pfründe. Außer der Präbende wurden auch noch die distributiones
quotidianzx gegeben, d. h. es erhielten die lim Chore anwesenden
täglich gewisse Viktualien oder einen Betrag an Geld.
Nach Einführung der Universitäten hörte das gemeinsame Leben
der Canonici juniores (Domicelli) ebenfalls auf, die Domschulen
verloren ihre biSherige Bedeutung und sanken nun zu Lateinschulen
erab,
? Manchmal gab es Domherren, die nicht Residenz hielten und
daher an der Domkirche keine
Dienste leisteten, aber doch
die Einfünfte beziehen woll-
ten. Um Abhilfe zu schaffen,
erließ das Kapitel von Chur
mit Einwilligung des Bischofs
die Verordnung, daß nur
jolche Domherren, welche re-
sidiexen und persönlich beim
Gotte3dienste mithelfen, die
Erträgnisse der Präbenden
beziehen sollen. Papst Gre-
gor X. bestätigte diese Be-
stimmung am 25. Februar
1272.10
Im Jahre 1273 ersuchte
das Domkapitel den Bi-
Aeltestes Siegel des Domkapitcel8. schof Konrad, den Dekan
Eberhard, den Kustos Jakob und zwei andere Kanoniker, Statuten
zu entwerfen. Die Genannten unterzogen sich dieser Aufgabe und
sezten am 17. Mai gleichen Jahres die Statuten fest. ?)) Durch
dieselben wurde bestimmt:
ES sollen täglich zwei Brote und "zwei Becher Wein an jeden
anwesenden Domherrn ausgeteilt werden, die eine Hälfte auf Mittag,
die andere auf den Abend. Für diese Verteilung sollen die Präben-
den der Abwesenden verwendet werden und ebenso die Einkünfte einer
Präbende, welche im zweiten Jahre erledigt ist. Wer im Chor zur
!) Mohr 1, S. 390.
>?) Mohr 1, S. 400 ff.
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