Von Bischof Hartbert bis Bischof Wido. 177
Das Bergeller Tal war kein Bestandteil der Grafschaft
Oberrätien, sondern gehörte zur Grafschaft Chiavenna. Durch die
Schenfung an den Bischof von Chur wurde das Bergell vom bis8-
herigen Grasschaft5verband loöSgelöbst ohne der Grafschaft Oberrätien
einverleibt zu. werden. Der Bischof erhielt die vollen Grafschaft3-
rechte, er wurde Inhaber aller weltlichen Gewalt in diesem Tale,
Fürst im eigentlichen Sinne. Es war dies für jene Zeit noch
eine ganz außerordentliche königliche Verleihung. Obgleich Otto 1.
die Rechte der Bistümer zu vermehren suchte, zügerte er doch, den
Bischöfen die gräfliche Gewalt zu verleihen. Die Übertragung der
Grafsc<aft Bergell an den Bischof von Chur ist bei Otto 1. das
erste und wie, es scheint, einzige Beispiel einer solchen Verleihung. *)
Die königliche Schenkung hatte ihren Grund offenbar in dem
Umstand, daß das Tal Bergell den Zugang zum Septimerpaß
beherrscht, den der König der Obhut des Bischofs von Chur anver-
trauen wollte.?) Im Jahre 1040 ' erhielt der Bischof von Heinrich
I]. auch die Waldungen im Bergell.
In der Grafschaft Chiavenna war der bischöfliche Besitzstand
ein schwankender. Otto I]. schenkte dem Bischofe außer dem Zoll
auch Leibeigene und übertrug ihm sogar das Dienstlehen des Grafen
mit der gräflichen Gewalt, allein 1038 erscheint ein eigener Graf,
und auch die im gleichen Jahre erfolgte Schenkung von Gütern und
Regalien an das Bistum scheint nicht lange bei diesem geblieben
zu sein.
Im Engadin und Vintschgau erhielten die Bischöfe ziem-
lich ausgedehnte Güter, nämlich Äcker, Weingärten, Wiesen, Weiden,
Fischereien und Mühlen. Im Münstertal hatten sie als Inhaber
des Klosters Tuberis Grundherrlichkeit, auch PoSchiavo und Bormio
waren vielleicht schon in ihrem Besize. Im Domleschg besaßen
sie die sehr belangreichen Höfe Scharans und Almen3 mit Immuni-
tätSgerichtSbarfeit und Territorialherrlichfeit. In der Grub und
Lungnez hatten sie an manchen Orten Besizungen und Gefälle,
in Obersaxen den KönigsShof mit der Kirche.
Um einen Ueberbli> der bischöflichen Besizungen in dieser Pe-
vivde zu gewinnen, wäre der wiederholt herausgegebene „Einkünfte-
rodel des Bistums Chur“ *) von großem Werte. Dessen Abfassungs-
2) Hauck, Kir<engesch. 11, S. 62 und 63.
?) Planta, Gesch. S. 46.
*) Von Zellweger im Geschichtsforscher IV, S. 169 ff, Mohr 1, S. 283 ff
und Klanta, das alte Rätien S. 518ff.
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