Von Bischof Gerbrath bis Bischof Hartbert. 3
joll aufgehoben sein. Alle Angehörigen der Diözese sollen dem Bi-
schofe und seinen Nachfolgern Gehorsam und Hilfe erweisen. 3)
Noch erscheint Diotolf im Jahre 913 zu Straßburg, wo er im
Verein mit andern Bischöfen von König Konrad 1. für das Kloster
Murbach ein Diplom erwirkte. Er befand sich hier unter der frie-
gerischen Begleitung des Königs, der mit der Eroberung Lothringens
beschäftigt war. *)
Durch hohes Alter, viele Arbeiten und Reisen erschöpft, gab
dieser Bischof im Jahre 913 oder 914 nach ruhmvoller Regierung
feinen Geist in die Hände des Schöpfers zurück.
28. Waldo I.
Dieser war ein Schwestersohn des berühmten Bischofs. von
Konstanz und Abtes von St. Gallen, Salomo 11].: Nach dem Willen
dieses seines Onkels wurde Waldo im Stifte St. Gallen erzogen,
noch jung erhielt er die Abtei Pfäfers. Diese war vom Könige
Ludwig dem Kinde mit St. Gallen vereinigt worden, doch sollte
letzteres Stift erst dann von Pfäfers Besitz ergreifen können, wenn
Bischof Salomo und sein Neffe gestorben wären. Im Falle Waldo
zur bischöflichen Würde gelangen würde, hätte er Pfäsers ebenfalls
an St. Gallen abzutreten, während letzteres verpflichtet wäre, ihm
den Hof Bus5nang zu überlassen.
Als nun Waldo Bischof geworden, forderte St. Gallen die Ver-
ausgabe der Abtei Pfäfers; der Bischof weigerte sich dessen, da
St. Gallen ihm den Hof Bu3nang nicht nur vorenthalte, jondern
venselben sogar einem Alemannen zu Lehen gegeben habe. Ueberdies
habe sich St. Gallen mehreres angeeignet, was dem Hochstifte Chur
gehöre. Diese Streitfrage wurde am 8. März 920 vom Gerichte zu
Rankweil unter dem Vorsiße des Herzogs Burkhard von Schwaben,
als Grafen von Unterrätien, entschieden. Vor diejem waren Bischof
Waldo mit den Mönchen von Pfäfers und als Gegenpartei sieben
Mönche von St. Gallen mit ihrem Advokatus erschienen. DaZ aus
Romanen und Alemannen bestehende Gericht entschied zu Gunsten
des Bischofs. *)
Im Jahre 915 wurde Waldo auch Abt von Disentis, jv daß
er nun Oberhirte des Bistums und zugleich Vorsteher zweier Klöster
war. Das war allerdings eine Häufung von Aemtern, die nicht vom
1) Mohr, I., S. 57.
2) Dümmler, l. c. S. 283.
3) Mohr, 1, S. 59.
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