Volltext: Geschichte des Bistums Chur

Von Bischof Gerbrath bis Bischof Hartbert. 3 
joll aufgehoben sein. Alle Angehörigen der Diözese sollen dem Bi- 
schofe und seinen Nachfolgern Gehorsam und Hilfe erweisen. 3) 
Noch erscheint Diotolf im Jahre 913 zu Straßburg, wo er im 
Verein mit andern Bischöfen von König Konrad 1. für das Kloster 
Murbach ein Diplom erwirkte. Er befand sich hier unter der frie- 
gerischen Begleitung des Königs, der mit der Eroberung Lothringens 
beschäftigt war. *) 
Durch hohes Alter, viele Arbeiten und Reisen erschöpft, gab 
dieser Bischof im Jahre 913 oder 914 nach ruhmvoller Regierung 
feinen Geist in die Hände des Schöpfers zurück. 
28. Waldo I. 
Dieser war ein Schwestersohn des berühmten Bischofs. von 
Konstanz und Abtes von St. Gallen, Salomo 11].: Nach dem Willen 
dieses seines Onkels wurde Waldo im Stifte St. Gallen erzogen, 
noch jung erhielt er die Abtei Pfäfers. Diese war vom Könige 
Ludwig dem Kinde mit St. Gallen vereinigt worden, doch sollte 
letzteres Stift erst dann von Pfäfers Besitz ergreifen können, wenn 
Bischof Salomo und sein Neffe gestorben wären. Im Falle Waldo 
zur bischöflichen Würde gelangen würde, hätte er Pfäsers ebenfalls 
an St. Gallen abzutreten, während letzteres verpflichtet wäre, ihm 
den Hof Bus5nang zu überlassen. 
Als nun Waldo Bischof geworden, forderte St. Gallen die Ver- 
ausgabe der Abtei Pfäfers; der Bischof weigerte sich dessen, da 
St. Gallen ihm den Hof Bu3nang nicht nur vorenthalte, jondern 
venselben sogar einem Alemannen zu Lehen gegeben habe. Ueberdies 
habe sich St. Gallen mehreres angeeignet, was dem Hochstifte Chur 
gehöre. Diese Streitfrage wurde am 8. März 920 vom Gerichte zu 
Rankweil unter dem Vorsiße des Herzogs Burkhard von Schwaben, 
als Grafen von Unterrätien, entschieden. Vor diejem waren Bischof 
Waldo mit den Mönchen von Pfäfers und als Gegenpartei sieben 
Mönche von St. Gallen mit ihrem Advokatus erschienen. DaZ aus 
Romanen und Alemannen bestehende Gericht entschied zu Gunsten 
des Bischofs. *) 
Im Jahre 915 wurde Waldo auch Abt von Disentis, jv daß 
er nun Oberhirte des Bistums und zugleich Vorsteher zweier Klöster 
war. Das war allerdings eine Häufung von Aemtern, die nicht vom 
1) Mohr, I., S. 57. 
2) Dümmler, l. c. S. 283. 
3) Mohr, 1, S. 59. 
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