Von Bischof Gerbrath bis Bischof Hartbert.
waren erschienen. Die Kanones dieses Konzils wurden von König
Ludwig bestätigt. Sie waren gegen Einmischung der Grafen und
Richter in kirchliche Dinge, gegen die Verlezung der Immunität,
die Teilung einer Kirche an mehrere Erben, sowie gegen verschiedene
Vergehen und Verbrechen von Klerikern und Laien gerichtet. Auch
enthielten sie mehrere andere Vorschriften.)
Im Jahre 868 treffen wir Esso auf der Synode von Worms,
besucht von 23 Erzbischöfen und Bischöfen der Kirchenprovinzen Mainz,
Salzburg, Köln und Hamburg. König Ludwig 11. führte den Vor-
sib. Dieses Konzil war wahrscheinlich durch eine Mahnung des
Papstes Nikolaus veranlaßt worden. Die Akten enthalten, außer
80 Kanones, eine Denkschaift gegen die Griechen, in welcher in8be-
jondere die Lehre vom Ausgange des hl. Geistes auch von Gott dem
Sohne verteidigt wird, und ein schöne8 Glaubensbekenntnis8, das
vorzüglich die Lehre von den drei göttlichen Personen und ihr Ver-
hältnis zu einander berücfsichtigt.*?)
Bischof Esso vertauschte im Jahre 857 einige Besizungen mit
denjenigen einer Frau Waltrada von Meran. Diese schenkte nämlich
dem Bischofe ihre Grundstücke zu Meran und erhielt zu lebensläng-
lichem Genusse die bischöflichen Güter zu Graun (Cerones) und
Lavis (Anives) bei Bozen.*) Diese sollten aber nach dem Absterben
der Waltrada wieder an die Kirche von Chur fallen. Der bezügliche
Vertrag wurde durch König Ludwig unterm 2. Juni 857 zu Bod-
mann am Bodensee bestätigt.*)
Cjsv starb anfangs November 879. Seiner pastoralen Klugheit
und BVorsicht hatte das rätische Volk dreißig Jahre der Ruhe und
des Friedens zu verdanken.
26. Rotharius.
Die einzige aus dem Leben dieses Bischofs bekannte Tatsache
ist ein, allerdings sehr bedeutender, Gütertausch. König Karl der
Dicke hatte seinem Erzkanzler, dem Bischof Luitward von Vercelli,
das Kloster Tuberis, Eigenleute und Besizdungen zu Rankweil und
Nüziders in Vorarlberg zu lebenslänglicher Nutßnießung verliehen.
Auf das Ansuchen des Bischofs Rotharius übergibt nun der König
zu Reggiv am 5. Januar 881 dem Hochstifte Chur das erwähnte
) Hefele 1. ce. VV, S. 171 1. 172.
2?) Hefele IV, S,. 351.
?) Nicht Scharans u. Danis wie Mohr 1, ». 29 annahm. Jäger, Re-
gesten, N. 340 hält Anives für Neif bei Meran.
“) Mohr. 1, S. 45.
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