Bom Bischof Gerbrath bis Bischof Hartbert. »
haben und diese deutlich in die römische Volkssprache oder ins Deutsche
(in rusticam Romanam linguam aut Theotiscam) überseßen.
Dieser Kanon berücksichtigt die Verhältnisse Rätiens, wo noch zum
größten Teile räto-romanisch gesprochen wurde. Es ist zwar aus
den Bestimmungen der Synode von Tours (813) herübergenommen
worden, aber es geschah dies doh wohl nur aus Rücksicht auf das
Bistum Chur, da die übrigen auf dem Mainzer-Konzil vertretenen
Diözesen eine ausschließlich deutsche Bevölkerung hatten. Auch cap. 3,
gemäß welchem die Taufe nur nach römischer Weise erteilt werden
soll, bezog sich besonders auf Chur, wo bisher der ambrosianische
Ritus in Uebung gewesen war. Weiterhin bestimmt die Synode :
ie Gewalt über das Kirchengut steht dem Bischose zu und die Laien,
vie er dabei als Gehülfen hat, müssen ihm gehor<hen, die Grafen
und Richter ihn unterstüßen. Unter den Christen muß Eintracht
herrschen, besonders unter den Bischöfen und Grafen. Der König
soll nicht gestatten, daß man die Armen unterdrücke, die Bischöfe
haben die Pflicht, für dieselben zu sorgen. Diese und andere Ver-
ordnungen des Konzils hatten gewiß auch für Rätien ihre besondeve
Bedeutung. Außer der Anteilnahme an dieser Synode erfahren wir
nichts über die Tätigkeit des Bischofs Gerbrath. Er soll im Jahre
849 gestorben sein.
25. Esso.
Als derselbe den bischöflichen Stuhl von Chur bestieg, herrschte
in Kirche und Reich beglü>kender Friede. Um jedoch auf alle Wech-
jelfälle hin gesichert zu sein und die Güter seiner Kirche vor gierigen
Uebergriffen weltlicher Großen zu wahren, fand es der kluge und
vorsichtige Bischof für angemessen, die Besigungen seiner Kirche durch
das Ansehen des Königs zu schüßen. Er wandte sich daher gleich
zu Anfang seiner Regierung an König Ludwig U. um Bestätigung
der Restitutionsurkunde von 831, welche dessen Vater, Ludwig 1,
dem Bischofe Viktor 11]. ausgestellt hatte. Der König willfahrte dem
Ansuchen am 12. Juni 849 zu Regensburg, wohin sich Esso begeben
hatte und befreite außerdem das bischöfliche Schiff auf dem Walen-
jee vom Zoll.)
Esso besuchte das deutsche Nationalkonzil, welches im Oktober
351 oder 852 zu Mainz gehalten wurde. Auf demselben waren,
außer dem Erzbischofe von Mainz, 15 Bischöfe anwesend, unter denen
Esso den 4. Rang einnahm. Auch mehrere Chorbischöfe und Aebte
1) Mohr, 1, S. 43.
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