Volltext: Geschichte des Bistums Chur

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verschiedener Bistümer Deutschlands, darunter auch „Leben und Ge- 
schichte der Bischöfe von Chur“. Vollendet wurde die Arbeit 1551. 
Die Handschrift gehörte früher dem Kloster Weingarten und 
befindet sich jekt in der kgl. Landesbibliothef in Stuttgart. 
Auf 190 Foliojeiten behandelt Zimmern die Geschichte unserer 
Bischöfe. Er benüßte in Chur offenbar Ouellen, welche wir nicht 
mehr besiden. So spricht ex von den «Annales Curienses», von 
den „Stiftsbüchern“ u. |. w. Darum finden sich mehrere Angaben 
nur bei ihm. Seine Darstellung ist nüchtern und jorgfältig, deShalb 
ziemlich zuverlässig. Bezüglich der Chronologie befindet er sich aller- 
dings oft arg im Irrtum. So verseßt er die Verwüstung des Klosters 
Disentis durch die Hunnen ins 10. Jahrhundert, läßt den Bischof 
Johann Abundi (1416-1418) bis 1433, den Bischof Konrad von 
Rechberg (1440-1441) bis 1453 regieren u. s. w. Geschlechtznamen 
legt er den Bischöfen nur dann bei, wenn er urkundliche Belege hat. 
Zahlreiche, schöne Wappenzeichnungen sind beigegeben, Phantasie- 
Wappen vermieden. 
Ulrich Campell (+ 1582) gibt in seiner Historia Retica 
(herausgegeben von Pl. Plattner, Basel 1890) in Cap. 9 ff. die 
Reihenfolge der Bijchüse mit manchen geschichtlichen Angaben. 
Im 17. Jahrhundert schrieb der Karthäuser P. Heinrich 
Murer (7 1638), Verfasser der Helvetia Sancta, eine kurze Ge- 
schichte der Bischöfe von Chur bis auf Johann YI]. Flugi. Die Hand- 
schrift befindet sich in der Kantonsbibliothek in Frauenfeld, eine von Th. 
v. Mohr angefertigte Kopie im Stadtarchiv Chur. Murer hat besonders 
Tschudi und andere Chronisten benükt, für das 16. und 17. Jahr- 
hundert bietet er jedoch einige weitere Angaben. 
Bischof Johann Y1. Flugi von Aspermont befaßte sich 
fleißig mit geschichtlichen Studien. Er verfaßte den „Catalogus 
vder ordentliche Series der Bischoffen zu Chur“ (Gedruckt in Hohenems 
1645, neu herausgegeben von I. G. Mayer und Friß Jecklin, Chur 
1901). Beigegeben sind Urfundenauszüge, welche fich auf die welt- 
lichen Derrschaft5rechte der Bischöfe von Chur beziehen. Bischof 
Johann YI. erlangte 1645 wieder Siß und Stimme auf den deutschen 
Reichstagen, die erwähnte Schrift sollte ihn einführen und gleichsam 
legitimieren. Außer den bisSherigen Verzeichnissen benußte er auch 
die Dokumente im bischöfl. Archiv. Bei mehreren Angaben sind ihm 
eigene Vermutungen oder jolc<he der Chronisten des 16. und 17. 
Jahrhundert5 maßgebend, jv in Bezug auf den hl. Petrus, die heil.
	        

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