Volltext: Die Gründung des Fürstenthums Liechtenstein

Beilage D. 
Falatinatsdiplom 
über Lrhebung der Herrschaften Waduz und Schellenberg zum 
Reichsfürstenthume Liechkenstein !). 
Wür Carl der Sechste von Gottes Gnaden Erwöleter Römischer 
Kayser 2c. 2. bekhennen öffentlich mit disem Brief und thuen khundt aller- 
männiglich, Demnach wir dem hochgebohrenen unserem Oheimb Fürsten 
und Lieben getreuen Anton Florian Regierern des Hauses 
Liechtenstein von Niclasburg, Hertogen in Schlesien zu Troppau und 
Jägerndorff, unserm Kayl: Geheimben Rath, Obrist Hofmeistern und Rittern 
des goldenen Vliesses, in gnädigster Erweg- und Betrachtung seiner 
sowohl umb wayt: unsere glorwürdigste Vorfahren am Reich Röm. 
Kaysern höchstsel: Gedächtnus, und unser Erzhaus, nicht weniger uns 
selbsten habende fürtreffliche und ungemein groß- und stattlichen Ver- 
diensten, als auch mehr anderen unser Kayl: Gemüth hierzu bewogenen 
Ursachen, zu einem wahren mer>-mahl unserer S* Liebden und dero 
gesambten fürstl. Hause zutragenden gnädigsten neigung die von dero- 
selben an sich erkaufte Reichs Graf- und Herrschaften Vaduz 
und Schellenberg sambt allen Jhren Jetzo besizenden und künftig 
von Jhro und Jhren Männlichen Erben erkaufenden oder durch anderen 
rechtmässigen Titel überkomenden und diesem neüen Fürstenthumb ein- 
verleibenden imediat-Herrschaften und güttern in ein unmittelbahres 
ReichsFürstenthumb unter heutigem dato gnädigst erhoben 
und das & <loß und Mar>t Yadutz mit Veränderung Jhres 
vorigen “.ahmens mit dem Lahmen Liechtenstein begnadet 
haben; Und uns nun seine des Fürstens Antons Florians von 
Liechtensoin Liebden in unterthänigkeit angelangt und gebetten, daß 
wir auch die von wayl. unserem Vorfahren am Reich Römischen Kaysern 
Ferdinando Secundo glorwürdigster Gedächtnus dero Ähnel Gundagger 
Fürsten von Liechtenstein und Einem Jeden zeitlichen des 
Fürstlich-Liechtensteinischen Hauses Erstgebohrnen den vier- 
zehenden Novembris Sechzehen Hundert Drey und Dreyßig allermildest 
ertheillte besondere Ehr und Würde unserer und unserer Nachkommen 
am Heyl. Röm. : Reich Kayserlichen Pfaltz- und Hof-Grafen, zu Latein 
Comites Palatini genannt, wie auch die denenselben gnädigst verliehenen 
1) Das Originale befindet sich im fürstlich Liechtenstein'schen Familien- 
archive zu Wien.
	        

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