Volltext: Die Gründung des Fürstenthums Liechtenstein

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Der vorgedachte Sohn Gundackers, Fürst Hartmann 1., 
dem es beschieden war, Stammhalter des heutigen Hauses Liechten- 
stein zu werden, kämpfte tapfer im 30jährigen Kriege, der ihm 
eine schwere Berwundung eintrug und unterzog sich, nachdem er 
schon früh aus dem Heere geschieden war, mit großer Sachkenntnis 
der Verwaltung seiner Güter, die er unter schwierigen Verhält- 
nissen auf einen vortrefflichen Stand brachte. In seinem Testamente 
vom 24. Dezember 1672 hatte er die Bestimmung getroffen, daß 
diejenigen Glieder des Geschlechtes, welche sich von der katholischen 
Religion abwenden würden, auch von der Erbfolge ausgeschlossen 
jein sollen. 
Als er 1686 im 74. Lebensjahre starb, überlebten ihn von 
zwanzig, seiner Ehe mit Elisabeth Sidonie Gräfin von Salm ent- 
sprossenen Kindern mehrere Töchter und die vier Söhne 
a) Maximilian 11. Jakob Moriz, 
l,) Anton Florian, 
c) Philipp Erasmus, 
d) Hartmann I!. 
Letzterer, Obersthof- und Landjägermeister des Kaisers 
Carl VI, blieb unverehelicht ; von dessen eben aufgezählten drei 
Brüdern hinterließ der älteste, nämlich Maximilian 1“., der nach 
Theilnahme an vielen Feldzügen dem Heeresdienst als Oberst 
entsagte, um das ihm durch den Tod seines Vaters, des Fürsten 
Hartmann 4., zunefallene Gunda>ker'sche Fideikommiß zu übernehmen, 
außer mehreren Töchtern (deren eine, wie oben erzählt, in erster 
Ehe mit Franz Wilhelm 11. Grafen von Hohenems vermählt war), 
nur einen acht Tage vor des Vaters Tode 1709 zur Welt ge- 
kommenen Sohn Ycor Anton, welcher schon 1711 starb; hiedurch 
fam das Gundacker'sche Fideikommiß an den zweiten vorgenannten 
Sohn des Fürsten Hartmann 1., nämlich an den Fürsten Anton Anton 
Florian, der ein Jahr später durch Hans Adams Tod auch das Florian 
Fideikommiß des Fürsten Carl erhielt ; überdies gelangte Anton LTGE721 
Florian, wie wir bereits im 1. Abschnitte dieser Darstellung ge- 
sehen haben, durch das mit seinem Neffen Wenzel abgeschlossene 
Uebereinfommen vom 12. März 1718 in den Besi3 der fortan 
dauernd für den jeweiligen Chef des fürstlichen Hauses bestimmten 
Herrschaften Vaduz und Schellenberg. 
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