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Die geschichtlichen Anfänge des fürstlichen Hauses Liechten-
stein sind urkundlich nicht festgestellt. *)
Schon früh begegnen wir zwei der Ueberlieferung nach in
verwandtschaftlicher Beziehung stehenden und seit dem 13. Jahr-
hunderte nach ihren Hauptsißen zubenannten Linien, nämlich der
österreichischen Linie Liechtenstein-Nikolsburg, welche gegenwärtig
noch blüht und der steirischen Linie Liechtenstein - Murau, welche
zu Anfang des 17. Jahrhunderts erloschen ist.
Als Stammsiß der ersteren ist das Schloß Liechtenstein bei
Mödlina "1 Niederösterreich anzusehen, während das gleichnamige
Schloß 21 Judenburg im Murthale der Stammsiß des steirischen
Hauses ijt.
Beide Häuser ragten schon im Beginne ihres Auftretens
durch Besit und Ansehen hervor, gehörten als Ministeriales
(Landherren und Dienstmannen) der Markgrafen von Oesterreich
und Herzoge von Steiermark dem hohen Adel an und bekleideten
wichtige Landesämter.
Aus der (wie erwähnt gegenwärtig noch blühenden) öster-
reichischen Linie ist der Erste, welcher in einer Reihe von Ur-
kunden genannt wird, Hugo von Liechtenstein, der um 1140 lebte.
Mit Heinrich ", von Liechtenstein, welcher zur Zeit der
Babenberger (deren Stamm 1246 erlosch) und auch späterhin in
die Geschicke seines Vaterlandes wirkungsvoll eingriff, im Feldzuge
gegen die heidnischen Vreußen 1245 durch seine muthige Entschlossen-
heit den Steg (unweit Thorn) davontrug und 1246 die Ungarn unter
Bela 17. an der Leitha schlug, beginnt die ununterbrochene Stamm:-
reihe der österreichischen Linie; in den Liedern seines Verwandten,
des der steirischen Linie angehörigen berühmten Minnesängers Ulrich
von Liechtenstein ist ihm ein bleibendes Denkmal geseßt.
Er brachte 1249 Nikolsburg an sein Haus, bei dem diese
Stammherrschaft bis 1560 verblieb, in welchem Jahre sie von
Christoph IV. von Liechtenstein verkauft wurde und damit dauernd
für das Geschlecht verloren ging.
1) Kaiser, Gesch. d. Tsith. Lichtenstein, S. 439, nimmt an, daß
das Geschlecht von Azzo v- Ejie abstammt, was Falke, Gesch. d. fstl.
Hauses Liechtenstein, 1. S. 3 als sagenhaft zurückweist.