Volltext: Feldmarschall Johann Fürst von Liechtenstein und seine Regierungszeit im Fürstentum

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das Fürstentum einzurücken hätten. In dieser peinlichen Lage 
stellte sich Schuppler an die Spike einer Deputation, die den 
Generc' Froment noch einmal mündlich um Zurücknahme 
seiner % "derung angehen sollte; über vieles Bitten ließ sich 
Frome"' * o»*lich bewegen, von der Lieferung von Naturalien 
unter - + “ "dingung abzustehen, daß eine entsprechende Geld- 
summe - leistet werde; nach langem Feilschen ermäßigte 
Froment auch hier sein ursprüngliches Begehren bis auf 500 fl. 
und bestimmte, daß hievon bis 7. Oktober zwei Fünfteile von 
den fürstlichen tenten und drei Fünfteile von den Untertanen 
aufgebracht werden ; die lezteren aber waren froh, daß fie, durch 
die kräftige Intervention Schupplers wenigstens von einem 
größeren Übel bewahrt blieben. Am 8. Oktober wurde Froment 
der Betrag eingehändigt, die verlangte und versprochene ord- 
nungsmäßige Bestätigung hierüber war aber nicht zu erhalten. 1) 
In einer Korrespondenz, die Schuppler nachträglich mit 
dem fürstlichen Gesandten Edmund Freiherrn Sc<hmißt von 
Grollenburg über das Vorgehen des Generals Froment führte, 
fam zum Ausdrucke, daß Froment die Umstände benüßt habe, 
um sich einen privaten Vorteil zu verschaffen und daß die 
mündlich und schriftlich anbefohlene Sequestration des Fürsten- 
tums in Wirklichkeit nicht existiert habe und nur ein listiges 
Vorgeben Froments gewesen sei, um das abverlangte Geld 
zu erzwingen. 
Die kriegerischen Ereignisse hatten zur Folge, daß die 
Korrespondenz Shupplers mit dem Fürsten und der Hofkanzlei 
nur ganz unregelmäßig und zum Teil entsiegelt in Wien ein- 
langte; so fam Scupplers Bericht vom 27. Juli 1809 über 
die ausgebrohenen Unruhen mit verleztem Siegel erst am 
12. November 1809 der fstl. Hofkanzlei in Wien zu, welche 
nicht umhin konnte, Schuppler mit Schreiben vom 22. No- 
vember 1809 die Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, daß er 
sich „in den fürgewesenen Tagen mit Anstand und Würde be- 
nommen und die .angemessensten Maßregeln gewählt habe, die 
1) Eine genaue Darstellung dieser Vorfälle, für welche auch sonst 
aktenmäßige Belege vorhanden sind, enthält der Bericht Shupplers vom 
97. Oktober 1809 Nr. 453/pol., L. R. A.
	        

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