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das Fürstentum einzurücken hätten. In dieser peinlichen Lage
stellte sich Schuppler an die Spike einer Deputation, die den
Generc' Froment noch einmal mündlich um Zurücknahme
seiner % "derung angehen sollte; über vieles Bitten ließ sich
Frome"' * o»*lich bewegen, von der Lieferung von Naturalien
unter - + “ "dingung abzustehen, daß eine entsprechende Geld-
summe - leistet werde; nach langem Feilschen ermäßigte
Froment auch hier sein ursprüngliches Begehren bis auf 500 fl.
und bestimmte, daß hievon bis 7. Oktober zwei Fünfteile von
den fürstlichen tenten und drei Fünfteile von den Untertanen
aufgebracht werden ; die lezteren aber waren froh, daß fie, durch
die kräftige Intervention Schupplers wenigstens von einem
größeren Übel bewahrt blieben. Am 8. Oktober wurde Froment
der Betrag eingehändigt, die verlangte und versprochene ord-
nungsmäßige Bestätigung hierüber war aber nicht zu erhalten. 1)
In einer Korrespondenz, die Schuppler nachträglich mit
dem fürstlichen Gesandten Edmund Freiherrn Sc<hmißt von
Grollenburg über das Vorgehen des Generals Froment führte,
fam zum Ausdrucke, daß Froment die Umstände benüßt habe,
um sich einen privaten Vorteil zu verschaffen und daß die
mündlich und schriftlich anbefohlene Sequestration des Fürsten-
tums in Wirklichkeit nicht existiert habe und nur ein listiges
Vorgeben Froments gewesen sei, um das abverlangte Geld
zu erzwingen.
Die kriegerischen Ereignisse hatten zur Folge, daß die
Korrespondenz Shupplers mit dem Fürsten und der Hofkanzlei
nur ganz unregelmäßig und zum Teil entsiegelt in Wien ein-
langte; so fam Scupplers Bericht vom 27. Juli 1809 über
die ausgebrohenen Unruhen mit verleztem Siegel erst am
12. November 1809 der fstl. Hofkanzlei in Wien zu, welche
nicht umhin konnte, Schuppler mit Schreiben vom 22. No-
vember 1809 die Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, daß er
sich „in den fürgewesenen Tagen mit Anstand und Würde be-
nommen und die .angemessensten Maßregeln gewählt habe, die
1) Eine genaue Darstellung dieser Vorfälle, für welche auch sonst
aktenmäßige Belege vorhanden sind, enthält der Bericht Shupplers vom
97. Oktober 1809 Nr. 453/pol., L. R. A.