verlangten die Leute Sistierung angeordneter dringender
Straßenbauten, Miederherstellung der Landammannsinstitution,
Erlaubnis, daß die durch Verfügung des Fürsten den einzelnen
Häusern zugeteilten Allmeinden wie zuvor durch die Mehrheit
der Stimmen verteilt werden, Abschaffung der neu eingeführten
Norm für 2bhandlung der Verlassenschaften, ferner Aufhebung
des Grundbuches und Sistierung des Gesees, womit die
Grundvereinigung bis auf ein Flächenmaß von 400 Klaftern
vora““Hrieben wurde, endlich Sistierung der Eintreibung rück-
stän? "r Steuer- und Abgabenreste. Der Landvogt, welcher auf
die “ »rbringung dieser Beschwerden gefaßt war, erteilte den
Erschienenen “fort den bereits vorbereiteten Bescheid ?). Die
Kundgebung € Hupplers verfehlte zunächst ihre Wirkung nicht.
Die Leute c'"gen beruhigt auseinander und versprachen, ihre
Gemeindealieder eines Besseren zu belehren ; dennoch wandten
sich verschic>ne Untertanen an den vorarlbergischen General-
fommi*, x 7 ec. Anton Schneider, welchem die Leitung aller
Zivil- und Militäroperationen in Vorarlberg übertragen wär;
dieser zeigte nicht übel Lust, die Bewohner Liechtensteins
zur Vereinigung mit ihm aufzurufen und fragte dieserwegen
vorher bei Schuppler an, welcher ihm jedoch das Vorhaben in
taftvoller Weise ausredete; gleichzeitig erließ Schuppler eine
nochmalige Warnung und wandte alles an, um die Vereini-
gung der liechtensteinischen Untertanen mit dem Vorarlberger
Landsturm zu hintertreiben. ?) Als Schuppler am 17. Juli 1809
1) L.R. A. -- Dieser Bescheid liegt dem Berichte Schupplers vom
27. Juli 1809 Nr. 346/pol. bei. Wir bringen im Anhange unter B
einen Abdruck dieses von Kaiser (S. 502) als Vroklamation bezeichneten
Bescheides. Wird diese Kundgebung Schupplers als Ganzes und in ihrem
Zusammenhange aufgefaßt, so ergibt sich sofort ein ganz anderer Cin-
drud, als derjenige, den Kaiser mit seiner Wiedergabe einzelner aus dem
Kontexte der Kundgebung herausgerissener Stellen hervorzurufen beab-
sichtigte. - Kaiser sagt (S. 492) selbst, daß sich die Gemeinden allem wider-
sezten, was sie in ihren Vorurteilen und Gewohnheiten störte; er zitiert
(S. 491) als Ausspruch eines für Liechtenstein wohlgesinnten Mannes,
daß das Volk von den größten Vorurteilen eingenommen war, unter-
läßt es aber, diese richtigen Gesicht8punkte der Beurteilung des Wider-
standes der Bevölkerung gegen die wohlwollenden Absichten des Fürsten
zugrunde zu legen.
2) L. R. A., Nr. 318/pol. Jahrg. 1809.