Volltext: Feldmarschall Johann Fürst von Liechtenstein und seine Regierungszeit im Fürstentum

verlangten die Leute Sistierung angeordneter dringender 
Straßenbauten, Miederherstellung der Landammannsinstitution, 
Erlaubnis, daß die durch Verfügung des Fürsten den einzelnen 
Häusern zugeteilten Allmeinden wie zuvor durch die Mehrheit 
der Stimmen verteilt werden, Abschaffung der neu eingeführten 
Norm für 2bhandlung der Verlassenschaften, ferner Aufhebung 
des Grundbuches und Sistierung des Gesees, womit die 
Grundvereinigung bis auf ein Flächenmaß von 400 Klaftern 
vora““Hrieben wurde, endlich Sistierung der Eintreibung rück- 
stän? "r Steuer- und Abgabenreste. Der Landvogt, welcher auf 
die “ »rbringung dieser Beschwerden gefaßt war, erteilte den 
Erschienenen “fort den bereits vorbereiteten Bescheid ?). Die 
Kundgebung € Hupplers verfehlte zunächst ihre Wirkung nicht. 
Die Leute c'"gen beruhigt auseinander und versprachen, ihre 
Gemeindealieder eines Besseren zu belehren ; dennoch wandten 
sich verschic>ne Untertanen an den vorarlbergischen General- 
fommi*, x 7 ec. Anton Schneider, welchem die Leitung aller 
Zivil- und Militäroperationen in Vorarlberg übertragen wär; 
dieser zeigte nicht übel Lust, die Bewohner Liechtensteins 
zur Vereinigung mit ihm aufzurufen und fragte dieserwegen 
vorher bei Schuppler an, welcher ihm jedoch das Vorhaben in 
taftvoller Weise ausredete; gleichzeitig erließ Schuppler eine 
nochmalige Warnung und wandte alles an, um die Vereini- 
gung der liechtensteinischen Untertanen mit dem Vorarlberger 
Landsturm zu hintertreiben. ?) Als Schuppler am 17. Juli 1809 
1) L.R. A. -- Dieser Bescheid liegt dem Berichte Schupplers vom 
27. Juli 1809 Nr. 346/pol. bei. Wir bringen im Anhange unter B 
einen Abdruck dieses von Kaiser (S. 502) als Vroklamation bezeichneten 
Bescheides. Wird diese Kundgebung Schupplers als Ganzes und in ihrem 
Zusammenhange aufgefaßt, so ergibt sich sofort ein ganz anderer Cin- 
drud, als derjenige, den Kaiser mit seiner Wiedergabe einzelner aus dem 
Kontexte der Kundgebung herausgerissener Stellen hervorzurufen beab- 
sichtigte. - Kaiser sagt (S. 492) selbst, daß sich die Gemeinden allem wider- 
sezten, was sie in ihren Vorurteilen und Gewohnheiten störte; er zitiert 
(S. 491) als Ausspruch eines für Liechtenstein wohlgesinnten Mannes, 
daß das Volk von den größten Vorurteilen eingenommen war, unter- 
läßt es aber, diese richtigen Gesicht8punkte der Beurteilung des Wider- 
standes der Bevölkerung gegen die wohlwollenden Absichten des Fürsten 
zugrunde zu legen. 
2) L. R. A., Nr. 318/pol. Jahrg. 1809.
	        

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